Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von höchstens 4 Jahren mit dem Leistungsumfang Überführung (Bergung, Abholung und Transport) von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen nach Art. 14 Abs. 2 S. 1 Bestattungsgesetz im Stadtgebiet Würzburg einschließlich der angrenzenden gemeinden Rimpar, Estenfeld, Rottendorf, Gerbrunn, Randersacker, Eibelstadt, Reichenberg, Kist, Eisingen, Höchberg, Zell a. Main, Margetshöchheim und Veitshöchheim. Zusätzlich hat der Auftragnehmer Sonderfahrten, z.B. die Rückholung eines Leichnams von einem außerbayerischen Krematorium, die Rückholung von Leichenteilen bei Bahnleichen usw. durchzuführen.