567356-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Beschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1) und Markt Schwaben (Los 2)
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Ebersberg
E-Mailvergabestelle@lra-ebe.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1) und Markt Schwaben (Los 2)
BeschreibungBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1) und Markt Schwaben (Los 2)
Kennung des Verfahrens68bd8872-d3c9-45eb-97f7-96fbdf01fcc6
Interne KennungZV/8042-2026-06
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEichthalstraße 5  
StadtEbersberg
Postleitzahl85560
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift-
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen2. Ausschlussgründe 2.1 Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2.2 Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 2.3 Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass • weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, • das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A04 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllten Anlagen als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1)
BeschreibungBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Ebersberg (Los 1)
Interne KennungZV/8042-2026-06-Los1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEichthalstraße 5  
StadtEbersberg
Postleitzahl85560
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden. bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A08 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten umfasst, über frühere Beförderungsdienstleistungen einzureichen. Als geeignete Beförderungsdienstleistungen gelten: Krankenfahrdienst, Beförderung für beeinträchtigte Menschen, HPT-Beförderung sowie Schülerbeförderung. Das geeignete Referenzprojekt ist in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum seit dem 01.01.2023 abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die erbrachten wesentlichen Lieferleistungen sind in Form einer Liste, jeweils mit folgenden Angaben darzustellen: • Projektbezeichnung, • Name des Referenzgebers mit Ansprechpartner • Namen des Referenznehmers (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft), • Angaben zum Auftragswert (Gesamtpreis – netto), • Angaben zum Erbringungszeitraum, • Angaben des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hinweis Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A09 " Referenzprojekte" zu verwenden.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsFahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279aec-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, • ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.
LosLOT-0002
TitelBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Markt Schwaben (Los 2)
BeschreibungBeschaffung von Fahrdienstleistungen zur Schülerbeförderung Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) Markt Schwaben (Los 2)
Interne KennungZV/8042-2026-06-Los2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftEichthalstraße 5  
StadtEbersberg
Postleitzahl85560
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters a. mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden. bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A08 „Haftpflichtversicherung“ zu verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Angebots einzureichen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt, das eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten umfasst, über frühere Beförderungsdienstleistungen einzureichen. Als geeignete Beförderungsdienstleistungen gelten: Krankenfahrdienst, Beförderung für beeinträchtigte Menschen, HPT-Beförderung sowie Schülerbeförderung. Das geeignete Referenzprojekt ist in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum seit dem 01.01.2023 abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die erbrachten wesentlichen Lieferleistungen sind in Form einer Liste, jeweils mit folgenden Angaben darzustellen: • Projektbezeichnung, • Name des Referenzgebers mit Ansprechpartner • Namen des Referenznehmers (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft), • Angaben zum Auftragswert (Gesamtpreis – netto), • Angaben zum Erbringungszeitraum, • Angaben des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hinweis Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage A09 " Referenzprojekte" zu verwenden.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsFahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen-
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, • ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Ebersberg
Registrierungsnummer09-0318154-04
PostanschriftEichthalstr. 5
StadtEbersberg
Postleitzahl85560
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@lra-ebe.de
Telefon+49 8092 823-0
Fax+49 8092 823-210
Internetadressewww.lra-ebe.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av279aec-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 21762411
Fax+49 89 21762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung5cac594b-24bc-4198-b3b9-412594c14ac0-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungÄnderung des Eignungskriterium Werkzeug, Anlagen oder technische Ausrüstung in Los 1 sowie Los 2. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Frist für den Eingang der Angebote in Los 1 und Los 2.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.9 Eignungskriterien - Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung - Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Rollstuhlsicherungssysteme: DIN 75078-2 • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen. - MUSS LAUTEN - Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen.
Änderung der Auftragsunterlagen am14/08/2026
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0002
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.9 Eignungskriterium - Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung - Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Rollstuhlsicherungssysteme: DIN 75078-2 • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen. - MUSS LAUTEN - Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugausstattung (Mindestanforderung): Die für den Auftrag eingesetzten Fahrzeuge müssen über nachfolgende Ausstattungsmerkmale verfügen (Mindestanforderung): • Dreipunktgurte: § 35a StVZO, UN-ECE-Regelung Nr. 16 (für Busse ergänzend Nr. 80) • Kindersitze / Sitzerhöhungen: § 21 StVO, UN-ECE Nr. 44 bzw. Nr. 129 (i-Size) • Allgemeine Kinderbeförderung: § 35a StVZO, § 21 StVO, VDV-Schrift 236 Mit Abgabe des Angebots ist die Einhaltung der oben genannten Anforderungen an die Fahrzeugausstattung der für die Ausführung des Auftrags in Los 1 und Los 2 eingesetzten Fahrzeuge sicherzustellen. Die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehenen Fahrzeuge müssen die festgelegten Ausstattungsmerkmale vollständig erfüllen. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderte Mindestanforderung an die für den Auftrag in Los 1 und Los 2 vorgesehene Fahrzeugausstattung nicht eingehalten wird. Im Falle von Bietergemeinschaften gilt, dass sämtliche zur Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge den vorgegebenen Anforderungen entsprechen müssen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die technische Ausrüstung der für den Auftrag in Los 1 und 2 vorgesehenen Fahrzeugausstattung ist von den Bietern, dem jeden Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevanten eignungsverleihenden Unterauftragnehmern durch Erklärung der Anlage A10 „technische Ausrüstung“ darzustellen.
Änderung der Auftragsunterlagen am14/08/2026
10.1.
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AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe - Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 46 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: - Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit - MUSS LAUTEN - Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: - Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungstermin: 16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Änderung der Auftragsunterlagen am14/08/2026
10.1.
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AbschnittskennungLOT-0002
Beschreibung der ÄnderungenAbschnitt 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe - Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 46 Tage - MUSS LAUTEN - Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av279aec-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
Änderung der Auftragsunterlagen am14/08/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8a2f3495-ab51-4b76-8ef5-ad0e206d9987  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/08/2026 09:09:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung567356-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2026
Datum der Veröffentlichung17/08/2026