567388-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Büromöbel – Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Salzgitter
E-Mailsubmission@stadt.salzgitter.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
BeschreibungRahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
Kennung des Verfahrens79d6e9e1-418d-48d0-9e30-79dd55f048c2
Interne Kennung2026-0171_26.1322.0-(L)
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenVerschiedene Bedarfsstellen im Stadtgebiet Salzgitter
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTTQXMV29# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird. Zur Bemusterung Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung: Die Modelle sind der Stadt Salzgitter nach Aufforderung innerhalb von zwei Wochen frei Verwendungsstelle anzuliefern und aufzubauen. Die Aufforderung inklusive der Angabe der Lieferadresse innerhalb des Stadtgebiet Salzgitters erfolgt per E-Mail. Von jedem Modell sind Aufkleber o. ä. zu entfernen, die Rückschlüsse auf den Bieter, bzw. Hersteller zulassen. Nach dem Bemusterungstermin sind die Mustermodelle innerhalb fünf Arbeitstagen mit Terminvereinbarung abzuholen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr. 2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
BetrugÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
ZahlungsunfähigkeitIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenIm Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
BeschreibungRahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln für die Stadt Salzgitter
Interne Kennung2026-0171_26.1322.0-(L)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39130000 Büromöbel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenVerschiedene Bedarfsstellen im Stadtgebiet Salzgitter
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2027
Enddatum der Laufzeit31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist der 01.02.2027 mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag enthält eine jährliche Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerung erfolgt automatisch sofern nicht eine der Vertragsparteien sechs Monate vor Vertragsende kündigt. Maximale Laufzeit sind vier Jahre.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung4.2 Umweltverträglichkeit Es werden Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit der Möbel gestellt, welche zwingend eingehalten werden müssen: 4.2.1 Konstruktion, Herstellung und Gebrauchstauglichkeit Es sind Steck-/Schraubverbindungen und andere reversible Verbindungen zu verwenden. Die Prinzipien der recyclinggerechten Konstruktion (VDI 2243) sind zu beachten. Ersatzteile, die bei üblicher Nutzung erforderlich werden können, sind mindestens fünf Jahre nach Auslieferung zur Verfügung zu stellen. 4.2.2 Holz und Holzwerkstoffe Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76) oder gleichwertig entsprechen. Es dürfen ausschließlich formaldehydarme Spanplatten der Güteklasse E 1 verarbeitet werden. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Massivholzteile, Leimhölzer, Furniere und die zur Sperrholzherstellung verwendeten Hölzer dürfen nicht aus Urwäldern (borealen und tropischen Primärwäldern) stammen. Anstriche Holz Bei Anstrichen müssen schadstoffarme Lacke nach den Anforderungen des RAL-UZ 12a oder gleichwertig verwendet werden. Die eingesetzten Lacke müssen speichelfest und geruchsneutral sein. Materialschutz Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw. dürfen keine Fungizide, Insektizide und halogenorganische Flammschutzmittel enthalten. Metallteile (Oberflächenbehandlung) Nach Möglichkeit sollten alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. Aluminium sollte nur dort Verwendung finden, wo es nicht anders möglich ist. 4.2.3 Kunststoffe Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen und Weichmacher enthalten; sie dürfen nicht aus PVC (Polyvinylchlorid) bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. 4.2.4 Verpackung Die Verpackung muss luftdurchlässig nach RAL-UZ 38 oder gleichwertig sein. Dadurch soll die Ausgasung nach der Herstellung gewährleistet sein. Verpackungsmaterialien müssen zurückgenommen und recycelt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften gutachterliche Untersuchungen vornehmen zu lassen. Sollten sich negative Abweichungen herausstellen, trägt der Auftragnehmer die entstandenen Kosten des Gutachtens. WB 24? Abfall BMS Formblatt 4.2.5 Bezugsstoffe und Schaumstoffe Polstermöbel Für alle gepolsterten Möbelstücke muss die Materialauswahl mindestens einen Bezugsstoff, der als schwer entflammbar zertifiziert ist, enthalten. Maßgeblich sind hier die Normen EN 1021 1?&?2. Textile Bezüge und Schaumstoffe müssen den Anforderungen nach Öko-Tex Standard 100 oder Toxproof vom TÜV Rheinland sowie RAL-ZU 117 oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Werkstoffe sind sortenrein trennbar und voll recyclebar. Die Oberfläche darf sich nicht elektrostatisch aufladen. Die vorgenannten Zertifikate und Prüfprotokolle sind dem Angebot beizufügen. Mit entsprechendem Nachweis können auch europäische Äquivalente eingereicht werden.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsAktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsBerufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wenn aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, so ist die Erklärung eines Versicherungsdienstleisters einzureichen, in der dieser bestätigt mit dem Bieter im Fall der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriumsgültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumInformationssicherheit
Beschreibung des EignungskriteriumsKatalog bzw. Portfolio über die einzelnen Bestandteile/ Möbelstücke des angebotenen Büromöbelsystems (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDatenblätter mit Beschreibung, Abbildung und technischen Angaben der angebotenen Büromöbel sowie der dazu passenden seriengefertigten Möbelstücke (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDatenblätter und Nachweise bezüglich Sicherheit, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung und der Anlage zum Leistungsverzeichnis /Beschreibung der Büromöbel: - Nachweis des GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar (Für alle Produkte ist das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder vergleichbar erforderlich. Die Vergleichbarkeit muss durch den Auftragnehmer belegt werden. Entsprechende Zertifikate müssen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.) - Nachweis nach (RAL-UZ 38) und (RAL-UZ 76) oder gleichwertig (Möbel mit einem Anteil von über 50 % Holz müssen den Anforderungen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig entsprechen. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76) oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen.) - Nachweise Stoffe und Polster (Für alle gepolsterten Möbelstücke muss die Materialauswahl mindestens einen Bezugsstoff, der als schwer entflammbar zertifiziert ist, enthalten. Maßgeblich sind hier die Normen EN 1021 1 & 2. Textile Bezüge und Schaumstoffe müssen den Anforderungen nach Öko-Tex Standard 100 oder Toxproof vom TÜV Rheinland sowie RAL-ZU 117 oder gleichwertig entsprechen. Entsprechende Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen einzureichen.)

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsFalls vorhanden: Nachweis über Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsFalls vorhanden: Nachweis über Zertifizierung nach DIN ISO 14001 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDYTTQXMV29
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote17/09/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss116 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Salzgitter
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Salzgitter
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Salzgitter
Registrierungsnummert:053418393542
PostanschriftJoachim-Campe-Straße 6-8
StadtSalzgitter
Postleitzahl38226
Land, Gliederung (NUTS)Salzgitter, Kreisfreie Stadt (DE912)
LandDeutschland
E-Mailsubmission@stadt.salzgitter.de
Telefon+49 5341839-3542
Fax+49 5341839-4960
Internetadressehttps://www.salzgitter.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 413115-3306
Fax+49 413115-2943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbb89f750-6199-440c-b57c-9102b337d351  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/08/2026 17:11:42 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung567388-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2026
Datum der Veröffentlichung17/08/2026