567392-2023 - ErgebnisDeutschland-Dachau: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 181/2023 20/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@dachau.de
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung eines Handelspartners für Microsoft Lizenzen für die Große Kreisstadt Dachau
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/048
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) schreibt die Große Kreisstadt Dachau (DAH) einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Produkten aus. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte und Services, die in den Vertragsformen Select Plus und Enterprise Agreement definiert werden. Sollte es während der Vertragslaufzeit basierend z.B. auf dem MBSA U7765287 des BMI, Erweiterungen oder Änderungen geben, so werden diese ebenfalls Bestandteil der Leistung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung: Dachau, Konrad-Adenauer-Straße 2-6
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) umfassende Nutzungsrechte des Lizenzgebers Microsoft auf der Basis von Microsoft Volumenlizenzverträgen zu erwerben. Hierzu müssen vom Auftragnehmer alle Bedingungen des Herstellers Microsoft in Bezug auf Nutzungsrechte erfüllt werden sowie sämtliche Lizenzbestimmungen eingehalten werden.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte und Services, die in den Vertragsformen Select Plus und Enterprise Agreement definiert werden. Sollte es während der Vertragslaufzeit basierend z.B. auf dem MBSA U7765287 des BMI, Erweiterungen oder Änderungen geben, so werden diese ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Es ist geplant, in einem ersten Schritt von Microsoft Office Professional Plus 2016 auf Microsoft Office Professional Plus in der aktuellen Version und anschließend von Windows 10 Enterprise auf Windows 11 Enterprise umzusteigen. Die Migration betrifft dabei die Gesamtheit aller PC-Arbeitsplätze (ca. 550 PC-Arbeitsplätze sowie ca. 90 physikalische bzw. virtuelle Server). Zusätzlich sollen weitere neue Microsoft Server 2022 Datacenter Lizenzen und Microsoft SQL Server 2022 Lizenzen beschafft werden, sowie die dazugehörigen CAL-Lizenzen wie auch Terminalserverlizenzen. Der Auftraggeber erwartet dabei die Unterstützung des zukünftigen Auftragnehmers. Eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Erwerb und Management von Nutzungsrechten des Lizenzgebers sowie die Unterstützung beim Lizenzmanagement bzw. bei Überprüfungsprozessen durch den Hersteller. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb von OEM-Lizenzen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 118-368676
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SoftwareOne Deutschland GmbH
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 300 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 295 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Dachau
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@dachau.de
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse: www.dachau.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2023