Weitere(r) CPV-Code(s) 34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Los 6 - PD Karlsruhe, PD Freiburg, Civil Works Leistungen für das Großprojekt ETCS Korridor A
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 04/01/2018Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 025-054905
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI26513_92259860
Los-Nr.: 6
Bezeichnung des Auftrags:
PD Karlsruhe, PD Freiburg
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/12/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Civil-Works-ETCS GbR
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 03/11/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weitere(r) CPV-Code(s) 34632300 Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 6 - PD Karlsruhe, PD Freiburg, Civil Works Leistungen für das Großprojekt ETCS Korridor A
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 04/01/2018Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Civil-Works-ETCS GbR
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 08: Schichtausfall in Rastatt und Karlsruhe wegen hoher Schienengrenztemperatur
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Leistungserbringung durch BAU-AN war auf Grund des Konzernregelwerk (Ril 824), die der AG zu vertreten hat, nicht möglich. Daher wurden geplante und beauftragte Leistung des Bau-AN nicht erbracht. Diese Schichtausfälle sind erstattungsfähig. Die Stillstandsleistungen sind unmittelbar und vor Ort aufgetreten.