Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten
Referenznummer der Bekanntmachung: Z25a-2023-0002
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung einzelner rechtlicher Fragstellungen durch wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten Themenbereichen (siehe Leistungsbeschreibung).
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten mit Mindestabnahmemenge von 200 Stunden
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 129-409883
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle