Beschreibung der Beschaffung
Folgende Arbeiten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und verbundener Unternehmen sollen über das Qualifizierungssystem vergeben werden:
— bautechnische Ausführung für Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen von in Betrieb befindlichen 220-/380-kV-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken unter Anwendung der geltenden bundesdeutschen Regelungen DIN-VDE oder vergleichbaren europäischen Regelungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den technischen Richtlinien Netz (TRN) des Auftraggebers
— Zum Leistungsumfang der Bauleistungen gehören unter anderem:
—— Abbruch von baulichen Anlagen,
—— Erdarbeiten, Geländeregulierung, Oberbodenandeckung, Begrünung,
—— (Stahl-)Betonarbeiten, Einbau von Betonfertigteilen,
—— Einbau von Schienenanlagen,
—— Neubau von standardisierten Funktionsgebäuden (z. B. Betriebsgebäude),
—— Gründung von Relaishäusern, NEA, …
—— Neubau von Trafostandorten (mit Anhebe- Bereitstellungs-, Kühler- und Zuganker-Fundamenten) und Drosselstandorten,
—— Neubau von Brandschutzwänden,
—— Neubau von Schallschutzwänden,
—— Neubau von Portal- und Gerätefundamenten,
—— Neubau von Einfriedung und Verkehrsanlagen (z.B. Straßen und befestigte Flächen),
—— Neubau von Ver- und Entsorgungsleitungen (Regen-, Schmutz-, Trink-, Brauchwasser) einschließlich Löschwasserbehälter (ca. 100 m3) und abflussloser Sammelgrube,
—— Drainage und Wasserhaltungsmaßnahmen,
—— Neubau der Trafoentwässerung (ölführende Leitung) inkl. (Groß-)Abscheider,
—— Neubau von Kabelkanälen, Kabeleinführungsbauwerke sowie Kabelgräben und Schutz-Rohrverlegung,
—— Tiefbau, Spezialtiefbau oder schwerer Kanalbau,
—— Befestigung der Zufahrtsflächen und Errichtung von Baustraßen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der ausgeschriebenen Bauleistungen notwendig werden.
— Entsorgungsleistung: ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Stoffe oder Gegenstände unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften,
— Vermessung: Es werden dem AN gemäß Vermessungsrichtlinie 50Hertz Transmission GmbH Bezugsachsen und Höhenpunkte zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Achsen und Höhen sind eigenverantwortlich auf massiven Schnurgerüsten selber herzustellen,
— die Betriebsfähigkeit des Umspannwerkes darf durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden und ist jederzeit in vollem Umfang zu gewährleisten. Hierbei wird besonders auf die DGUV-Vorschrift 3 (BGV-A3) – elektrische Anlagen und Betriebsmittel – sowie auf die VDE 0105-100 – Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen – hingewiesen. Für die Durchführung der Leistungen in den elektrischen Anlagen ist durch den AN eine eigene Aufsicht (elektrisch unterwiesene Person) für das Personal des AN zu stellen,
— die genannten Bauleistungen umfassen alle notwendigen Materialbeschaffungen, Projekt- und Baustellenkoordination, Berichte, Prüfungen, Nachweise, Dokumentation sowie Genehmigungen, die über die durch den Bauherrn erwirkten Genehmigungen hinausgehen.