567985-2020 - WettbewerbDeutschland-Berlin: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
OJ S 230/2020 25/11/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: stefan.herzmann@50hertz.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bauleistungen in 220-/380-kv-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
NUTS-Code: DE60 Hamburg
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Hauptort der Ausführung: Übertragungsnetzbereich der 50Hertz Transmission GmbH
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Arbeiten im Netzgebiet der 50Hertz Transmission GmbH und verbundener Unternehmen sollen über das Qualifizierungssystem vergeben werden:
— bautechnische Ausführung für Neubau- oder Erweiterungsmaßnahmen von in Betrieb befindlichen 220-/380-kV-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken unter Anwendung der geltenden bundesdeutschen Regelungen DIN-VDE oder vergleichbaren europäischen Regelungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den technischen Richtlinien Netz (TRN) des Auftraggebers
— Zum Leistungsumfang der Bauleistungen gehören unter anderem:
—— Abbruch von baulichen Anlagen,
—— Erdarbeiten, Geländeregulierung, Oberbodenandeckung, Begrünung,
—— (Stahl-)Betonarbeiten, Einbau von Betonfertigteilen,
—— Einbau von Schienenanlagen,
—— Neubau von standardisierten Funktionsgebäuden (z. B. Betriebsgebäude),
—— Gründung von Relaishäusern, NEA, …
—— Neubau von Trafostandorten (mit Anhebe- Bereitstellungs-, Kühler- und Zuganker-Fundamenten) und Drosselstandorten,
—— Neubau von Brandschutzwänden,
—— Neubau von Schallschutzwänden,
—— Neubau von Portal- und Gerätefundamenten,
—— Neubau von Einfriedung und Verkehrsanlagen (z.B. Straßen und befestigte Flächen),
—— Neubau von Ver- und Entsorgungsleitungen (Regen-, Schmutz-, Trink-, Brauchwasser) einschließlich Löschwasserbehälter (ca. 100 m3) und abflussloser Sammelgrube,
—— Drainage und Wasserhaltungsmaßnahmen,
—— Neubau der Trafoentwässerung (ölführende Leitung) inkl. (Groß-)Abscheider,
—— Neubau von Kabelkanälen, Kabeleinführungsbauwerke sowie Kabelgräben und Schutz-Rohrverlegung,
—— Tiefbau, Spezialtiefbau oder schwerer Kanalbau,
—— Befestigung der Zufahrtsflächen und Errichtung von Baustraßen, die im Zusammenhang mit der Realisierung der ausgeschriebenen Bauleistungen notwendig werden.
— Entsorgungsleistung: ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Stoffe oder Gegenstände unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften,
— Vermessung: Es werden dem AN gemäß Vermessungsrichtlinie 50Hertz Transmission GmbH Bezugsachsen und Höhenpunkte zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Achsen und Höhen sind eigenverantwortlich auf massiven Schnurgerüsten selber herzustellen,
— die Betriebsfähigkeit des Umspannwerkes darf durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden und ist jederzeit in vollem Umfang zu gewährleisten. Hierbei wird besonders auf die DGUV-Vorschrift 3 (BGV-A3) – elektrische Anlagen und Betriebsmittel – sowie auf die VDE 0105-100 – Bestimmungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen – hingewiesen. Für die Durchführung der Leistungen in den elektrischen Anlagen ist durch den AN eine eigene Aufsicht (elektrisch unterwiesene Person) für das Personal des AN zu stellen,
— die genannten Bauleistungen umfassen alle notwendigen Materialbeschaffungen, Projekt- und Baustellenkoordination, Berichte, Prüfungen, Nachweise, Dokumentation sowie Genehmigungen, die über die durch den Bauherrn erwirkten Genehmigungen hinausgehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 01/12/2020 Ende: 30/11/2028
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.5.
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
a) Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen,
b) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden,
c) Übergabe der Geschäftsberichte, ersatzweise der Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern vorhanden,
d) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
e) Referenzangaben bzgl. Neubau oder Erweiterung von 220-/380-kV-Anlagen in Umspannwerken der vergangenen 5 Jahre,
f) Referenzangaben für Neubau oder Erweiterung von in Betrieb befindlichen 220-/380-kV-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken der vergangenen 5 Jahre (Leistungen: Tiefbau, Spezialtiefbau oder schwerer Kanalbau).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu a) und b): Hierfür ist der zur Verfügung gestellte Bewerberfragebogen zu nutzen.
Zu c): Diese sind als Anlage zum Bewerberfragebogen einzureichen.
Zu d): Hierfür ist der zur Verfügung gestellte Bewerberfragebogen zu nutzen.
Zu e): Hierfür ist die zur Verfügung gestellte Referenzliste zu nutzen. Nennung von mindestens 1 Referenz, die unter Anwendung der einschlägigen europäischen und deutschen Normen und Richtlinien (oder gleichwertig) realisiert wurde; für die Qualifizierung zum „B-Lieferanten“ (eingeschränkte Zulassung für Ausschreibungen unterhalb des EU-Schwellenwertes).
Zu f):Hierfür ist die zur Verfügung gestellte Referenzliste zu nutzen. Nennung von mindestens 2 Referenzen, die unter Anwendung der einschlägigen europäischen und deutschen Normen und Richtlinien (oder gleichwertig) realisiert wurde; für die Qualifizierung zum „A-Lieferanten“ (uneingeschränkte Zulassung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Aufbau der Bewerbung:
1. Bewerberfragebogen,
2. Anlagen gemäß Bewerberfragebogen,
3. Referenzliste,
4. ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen,
5. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Allg. Erläuterungen zum Inhalt:
Jedes interessierte u. rechtlich selbständige Unternehmen muss einen eigenen Antrag stellen. Es kommt bei der Bewertung allein auf das den Antrag stellende Unternehmen an. Anträge von Unternehmen, die in konzernrechtl. Hinsicht mit anderen Unternehmen verbunden sind, gelten nur für u. im Verhältnis zu Unternehmen.
Bewerbungen als Bewerbergemeinschaften (nachfolgend BeG) sind zulässig. BeG haben mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete u. vollständig ausgefüllte BeG-Erklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der BeG mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der BeG hat die unter Ziffer III.1.9) a) bis c) geforderten Erklärungen u. Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen u. Nachweise gemäß Ziffer III.1.9) d), e) u. f) gilt dies eingeschränkt, falls die BeG eine Aufgabenteilung vorsieht u. insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem BeG-Mitgliedvorgelegt werden können; eine ggf. eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der BeG erschöpfend in einer Anlage zur BeG-Erklärung zu erläutern. Für BeG gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. Die Präqualifikation der BeG beinhaltet nicht zugleich die Einzelpräqualifikation ihrer Mitglieder. Diese kann jedes Mitglied separat u. gesondert beantragen. Für den Fall, dass ein Unternehmen sowohl als Einzelunternehmen als auch als Mitglied einer BeG qualifiziert wird, kann der Auftraggeber das Unternehmen im Vorfeld einer Verhandlungsphase auffordern, sich auf eine Form der Teilnahme zu beschränken.
Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss mit der Bewerbung eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorgelegt werden, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird.
c) Prüfung der Bewerbung:
Die Bearbeitung u. Entscheidung des Antrages auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem erfolgt zeitnah, spätestens entsprechend den Regelfristen nach § 48 Abs. 11 der SektVO.
Fehlende Informationen können nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 SektVO nachgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Eignung vor.
Bei erfolgreicher Qualifikation wird der Bewerber in einem Verzeichnis (Liste) der qualifizierten Unternehmen aufgenommen u. hierüber informiert.
Wird ein Bewerber nicht qualifiziert, erfolgt dies unter Angabe der Gründe. Wird eine Bewerbung abgelehnt oder die Qualifikation aufgehoben, kann eine neue Bewerbung frühestens 1 Monat nach Zugang der Ablehnung bzw. der Aufhebung gestellt werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 3090108216
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/11/2020