56808-2026 - Ergebnis
Deutschland – Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen – Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
OJ S 17/2026 26/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Jerichower Land
E-Mailvergabestelle@lkjl.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDurchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
BeschreibungAuf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Kennung des Verfahrensaa8a2c32-25c0-4e33-bb27-c1c53d30cada
Interne KennungZVS/33/041/25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Jerichower Land (DEE06)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Nach § 14 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Die in Rede stehende Leistung soll in einem Offenen Verfahren vergeben werden.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelDurchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
BeschreibungAuf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Interne KennungZVS/33/041/25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Jerichower Land (DEE06)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungGewichtung von 20 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFachliche Bewertung des Konzepts über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen
BeschreibungGewichtung 80 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
ÜberprüfungsstelleLandkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge390 095,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBBI - Bildungs- und Beratungsinstitut GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot der BBI - Bildungs- und Beratungsinstitut GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung390 095,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAuftrag mit BBI - Bildungs- und Beratungsinstitut GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners22/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses23/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Jerichower Land
Registrierungsnummer0204-15086-0000-79
AbteilungSachgebiet Ausländer und Flüchtlinge
PostanschriftBahnhofstraße 9
StadtBurg
Postleitzahl39288
Land, Gliederung (NUTS)Jerichower Land (DEE06)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@lkjl.de
Telefon+49 3921 9493060
Fax+49 3921 9499531
Internetadressehttp://www.lkjl.de
Profil des Erwerbershttps://www.evergabe-online.de
Sonstige Kontaktpersonen
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2  
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 345 514-1529
Internetadressehttps://lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBBI - Bildungs- und Beratungsinstitut GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 201454 (AG Stendal)
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7a950505-147a-4290-96a8-576e886ae8ee  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/01/2026 20:20:20 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung56808-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe17/2026
Datum der Veröffentlichung26/01/2026