Zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (hier: Absenden der Bekanntmachung am 09.08.2021) lag eine sorgfältige, objektive und alle wesentlichen Erkenntnisquellen berücksichtigende Kostenschätzung für die Lieferung einer Regalanlage unterhalb des EU-Schwellenwerts von 214.000 Euro netto (Lieferleistungen) vor. Dementsprechend wurde als Vergabeart eine Öffentliche Ausschreibung gewählt. Dass die eingegangenen Angebote die Kostenschätzung wesentlich übersteigen, war nicht abzusehen. Vielfältige Kostensteigerungen (sprunghafter Anstieg des Stahlpreises, erhebliche Steigerung der Energiekosten, Kostensteigerungen durch Produktions- und Transportausfälle aufgrund der Coronapandemie) waren im Rahmen der damaligen Kostenschätzung nicht abschätzbar und führten zur Überschreitung der Kostenschätzung, obwohl in dieser bereits ein Preisaufschlag/Puffer für evtl. Preissteigerungen berücksichtigt wurde.