Vor dem Hintergrund der Steigerung der Effizienz, durch den Einsatz von Produkten zur adäquaten Versorgung der Patienten im Gesundheitswesen, sollen OP-Tisch-Systeme mit Wechselsenktischplatten beschafft werden, durch welche die operative Effizienz im Klinikalltag gesteigert wird, Arbeitsabläufe und die Patientensicherheit verbessert werden, sowie Sicherheits- und Flexibilitätsanforderungen zahlreicher chirurgischer Disziplinen gewährleistet werden. Mittels der gegenständlichen OP-Tisch-Systeme sollen die Ressourcen im Krankenhaus nachhaltig eingesetzt werden und Produkte beschafft werden, welche sich den wechselnden Anforderungen an Technologien, Verfahren und Disziplinen anpassen können um langfristige Investitionen zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die zu beschaffenden Produkte mit der vorhandenen Infrastruktur im Klinikum kompatibel sind, zumal diese nicht vollständig ausgetauscht werden soll, sondern im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, einzelne OP-Tisch-Systeme ergänzt bzw. lediglich Komponenten ausgetauscht werden. Die technische Kompatibilität ist somit, einerseits erforderlich um keine unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung zu generieren und andererseits um die zukünftige vollständige Nutzbarkeit der zu beschaffenden Produkte zu gewährleisten.
Das Klinikum Freising hat sachliche, nachvollziehbare und tatsächlich vorhandene Gründe für die Festlegung der Anforderungen an die zu beschaffenden OP-Tisch-Systeme, die auf die Grundsätze medizinischer Kunst zurückzuführen sind um dadurch eine geeignete, den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete, adäquate Versorgung gewährleisten. Für die Vergabe des oben beschriebenen Beschaffungsgegenstandes wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gewählt und durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter sind bei der gegenständlichen Beschaffung gegeben. Die Lieferungen bzw. Dienstleistungen können aufgrund eines nicht vorhandenen Wettbewerbs aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.