Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Es fehlten praktische Erfahrungen und damit auch verwertbare Zahlen darüber, wie viel Personal für die rückwärtigen Tätigkeiten (z.B. Kontaktdatenermittlung, Personal-Einsatzplanung, Terminkoordination, Material-Logistik, Schaltungsdurchführung, Fehlerbehebung, Kommissionierung) tatsächlich benötigt wird. Es war vorgesehen, dass auch IT-Mitarbeiter*innen einen Anteil der Umstellungstätigkeiten durchführen. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen konnte aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen diese zusätzlich zum Tagesgeschäft erforderliche Leistung nicht erbracht werden. Aufgrund einer erhöhten Störanfälligkeit der neuen Technik musste der Personalansatz zum Jahreswechsel sogar reduziert werden. Damit der Zeitraum, in welchem die Alarmweiterleitung ausfällt, möglichst kurzgehalten wird, muss die Maßnahme mit der aktuell vorhandenen Leistung bzw. Umstellungsrate fortgeführt werden. Zusammenfassend muss das Auftragsvolumen für die Restlaufzeit des Vertrags erhöht werden.