568376-2021 - ErgebnisDeutschland-Salzgitter: Fluoreszenzmikroskope
OJ S 216/2021 08/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 5
Ort: SalzgitterSalzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: angebote@bfs.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hardwareaktualisierung der Fluorezenzmokroskope MF-599 und RS-099 sowie des Durchlichtmikroskopes RS-015
Referenznummer der Bekanntmachung: 0960/21-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38515200 Fluoreszenzmikroskope
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
1) Mikroskopstativ Axio Imager.Z2 mit Z-Trieb (motorisiert), Komplettausstattung
2) Objektivrevolver für 7 Objektive (motorisiert)
3) Scanningtisch für Axio Imager (motorisiert) für 8 Objektträger mit Einlegerahmen
4) Maus mit Trackball zur Steuerung des Scanningtisches
5) für Fluoreszenzmikroskope zusätzlich: Fluoreszenzlichtquelle zur Beleuchtung mit mindestens den folgenden 6 Anregungswellenlängen für folgende Filter und Fluorochrome:
a. DAPI (EX: D350/50, BS: 400DCLP, EM: 470/40) für Farbstoff Dapi
b. DEAC/Spectrum Aqua™ (EX: 436/20, BS: 455DCLP, EM: 480/30)
c. FITC/Spectrum Green™ (EX: 493/16, BS: Q507LP, EM: 527/30) für Farbstoff AlexaFluor 488
d. Spectrum Orange™ (EX: 546/10, BS: 560DCLP, EM: 580/30) für Farbstoff Alexa Fluor 555
e. Texas Red (EX: 581/10, BS: Q593LP, EM: 617/40) für Farbstoff Alexa Fluor 568
f. Cy5™ (EX: 630/20, BS: Q649LP, EM: 667/30) für Farbstoff Alexa Fluor 647
6) für Fluoreszenzmikroskope zusätzlich: Reflektorrevolver für 10 Reflektoren (motorisiert) mit 7 Reflektormodulen für
a. DAPI (EX: D350/50, BS: 400DCLP, EM: 470/40) für Farbstoff Dapi
b. DEAC/Spectrum Aqua™ (EX: 436/20, BS: 455DCLP, EM: 480/30)
c. FITC/Spectrum Green™ (EX: 493/16, BS: Q507LP, EM: 527/30) für Farbstoff AlexaFluor 488
d. Spectrum Orange™ (EX: 546/10, BS: 560DCLP, EM: 580/30) für Farbstoff Alexa Fluor 555
e. Texas Red (EX: 581/10, BS: Q593LP, EM: 617/40) für Farbstoff Alexa Fluor 568
f. Cy5™ (EX: 630/20, BS: Q649LP, EM: 667/30) für Farbstoff Alexa Fluor 647
g. Tripleband Filtersatz für DAPI/Green/Red
7) Kamera-Ausspiegelung
8) Mikroskopie Kamera (für Fluoreszenzmikroskope für Fluoreszenzaufnahmen geeignet) mit Treiber
9) garantierte Kompatibilität mit der bereits vorhanden Steuerungs- und Auswertesoftware „Metafer4“ von Metasystems
10) Installation und Einrichtung der Hardware
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 150 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38516000 Monokulare und/oder binokulare Lichtmikroskope
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
38516000
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Die Lieferungen von zwei Fluoreszenzmikroskopen und einem Durlichtmikroskop als Bestandteil eines hochkomplexen Auswerte-Netzwerkes können aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsnehmer ausgeführt werden.
Bei der fachlichen Organisationseinheit sind insgesamt sieben Mikroskopie-Systeme der gleichen oder ähnlichen Bauart vorhanden und werden zwingend für die Verrichtung der Fachaufgabe benötigt. Die Mikroskope werden zusammen mit einer speziellen Software für die automatisierte, zytogenetische Analyse von einer Vielzahl von Proben genutzt und sind über Software-Module miteinander verbunden. Die Mikroskope sind dabei ein integraler Bestandteil des vorhandenen hochkomplexen Auswerte-Netzwerkes. Da die Fremdkomponenten durch den Wirtschaftsnehmer auf das bestehende Gesamtsystem abgestimmt, angepasst und insgesamt CE-zertifiziert werden müssen, kann die reibungslose Lauffähigkeit aller Module nur durch den Wirtschaftsnehmer der bereits vorhandenen Hauptkomponenten gewährleistet werden.
Eine Adaption/Integration anderer Mikroskope oder Software anderer Wirtschaftsnehmer ist nicht möglich, da eine 100%ige Kompatibilität und Integrierbarkeit mit den vorhandenen Arbeitsplätzen des gleichen Herstellers zwingend notwendig ist. Nur so können Messungen und Auswertungen zwischen allen Systemen verglichen werden, Daten zwischen verschiedenen Systemen ausgetauscht werden und Daten aus den vergangenen 15 Jahren genutzt werden. Eine entsprechende Konvertierung der Daten ist aus fachlicher Sicht nicht möglich.
Die bereits vorhandenen Software-Komponenten können und müssen weiterhin genutzt werden. Die Software ist nur mit der dazugehörigen Hardware nutzbar. Die Hardware-Aktualisierung von Teilkomponenten des Auswerte-Netzwerkes kann daher nur vom Wirtschaftsnehmer durchgeführt werden. Aus fachlicher Sicht ist es weder gerechtfertigt noch notwendig die vorhandene Software, auf deren Grundlage bestehende Kalibierkurven erstellt wurden, für die betreffenden Mikroskope neu zu beschaffen.
Der Austausch der kompletten Ausstattung mit sieben teil-automatisierten Mikroskopen und der Analysesoftware ist zudem aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass durch einen kompletten Austausch der Ausstattung die Vergleichbarkeit zu vorangegangenen Untersuchungen in den letzten 15 Jahren nicht mehr möglich wäre und Daten aus diesem Zeitraum unwiderruflich verloren gehen. Die zeitaufwendigen zytogenetischen Untersuchungsmethoden und Auswertungen der Organisationseinheit erfordern jedoch ein hohes Maß an Kontinuität. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Qualitätssicherung und die Einordnung von neu erhobenen Daten im Vergleich zu bestehenden Daten. Dies kann nur erzielt werden, wenn weiterhin Mikroskope und Software des Wirtschaftsnehmers verwendet werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0960/21-004
Bezeichnung des Auftrags:
Hardwareaktualisierung der Fluorezenzmokroskope MF-599 und RS-099 sowie des Durchlichtmikroskopes RS-015
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MetaSystems Hard & Soft GmbH
Ort: Altlußheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68804
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 150 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 139 915,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss aller Arbeiten der Ziffer B. Eine Abschlagszahlung ist nicht vorgesehen. Die Zahlung erfolgt mit einer Frist von 30 Tagen (bzw. bei Skonto entsprechend früher) nach Vorliegen einer prüffähigen Rechnung.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27.November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung
an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertrags-nummer 0960/21-004 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen hierzu siehe:
https://www.bfs.de/DE/aktuell/ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Die Parteien vereinbaren, dass ab dem 27.11.2020 Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskatellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 9499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 GWB (30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 5
Ort: SalzgitterSalzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: angebote@bfs.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2021