568451-2021 - ErgebnisDeutschland-Schwandorf: Luftreiniger
OJ S 216/2021 08/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Schwandorf
Postanschrift: Spitalgarten 1
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-hochbau@schwandorf.de
Telefon: +49 943145229
Fax: +49 943145145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwandorf.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: 0608-2021-02
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39811200 Luftreiniger
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 310 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter für städtischen Schulen
Los-Nr.: LOS 1-3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39811200 Luftreiniger
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Hauptort der Ausführung: 92421 Schwandorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen. (Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C: Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
LOS 1:
Standard-Klassenraum hat eine Raumfläche von ca. 67m² und eine Raumhöhe von ca. 3m, somit ein Raumvolumen von ca. 200m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1000m³/h bis 1200m³/h aufweisen.
LOS 2:
Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
LOS 3:
Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Los-Nr.: LOS 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39811200 Luftreiniger
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Los-Nr.: LOS 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
39811200 Luftreiniger
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Schwandorf plant die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion für Klassenräume von sieben Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet.
Die Geräte müssen die Kriterien der Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
(Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41 - BayMBl. 2021 Nr. 499 14. Juli 2021).
Zu beachten sind vor allem die Vorgaben der Richtlinie zu Luftdurchsatz und Schallpegel:
-fünf- bis sechsfaches Raumvolumen pro Stunde ist zu gewährleisten.
-bei Normalbetrieb darf Schalldruckpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.
In den Positionen wird das Normalbetrieb (Raumvolumen) definiert. Es muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die verwendeten HEPA-Filter der Klasse 14 der DIN EN 1822 entsprechen und die Aufstell- bzw. Ausblashöhe muss die Verteilung der gefilterten Luft im Raum begünstigen.
Der Einsatzbereich bzw. die Aufstellung erfolgt jeweils in Klassenzimmern von Schulen. Aufzählung der Schulen, Stockwerk, etc. auf den weiteren Seiten, sowie in den beiliegenden Grundrissen.
Die existierenden, technischen Normen und Vorschriften für Klassenzimmer an bayerischen Schulen, wie z.B. Akustik, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, etc. müssen eingehalten werden. Die verwendeten Geräte inkl. der Luftfilter müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Geräte müssen mit einer Filterfunktion arbeiten. Ausgeschlossen sind reine UV-C Geräte, Plasma-Technik und Ozon Aktivierung. Die Luft/Filterleistung muss mit einem einzelnen Gerät erreicht werden.
Hinweis 1 zu UV-C
Kombinationsgeräte (Filter mit UV-C Desinfektion) werden berücksichtigt. Die zusätzlichen Anforderungen unter Punkt 4.1.3 des BayMBl 2021 Nr.499 sind zu beachten.
Hier: Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Im Hinblick auf sich rasant ausbreitende Delta-Variante mit dem Zeil, nach den Sommerferien weiterhin uneingeschränkten Präsenzunterricht
zu ermöglichen, besteht gem. § 15 Abs. 3 VgV eine begründete Dringlichkeit.
Die Angebotsfrist wir daher auf 15 Tage gekürzt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 157-415647
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0608-2021-02
Bezeichnung des Auftrags:
Luftreinigungsgeräte mit Filter in städtischen Schulen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 14
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: asecos GmbH
Ort: Gründau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63584
Land: Deutschland
E-Mail: info@asecos.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 230 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0608-2021-02
Los-Nr.: LOS 2
Bezeichnung des Auftrags:
LOS 2: Luftreiniger für kleinere Klassenräume mit einem Raumvolumen von ca. 110m³. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 550m³/h bis 660m³/h aufweisen.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 14
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schönhammer GmbH
Ort: Mengkofen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 84152
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0608-2021-2
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Luftreiniger für größere Klassenräume, die ein Raumvolumen von ca. 300m³ aufweisen. Gemäß Förderrichtlinie muss der Luftreiniger einen Luftdurchsatz von mindestens 1500m³/h bis 1800m³/h aufweisen.
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schönhammer GmbH
Ort: Mengkofen
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84152
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 52 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531227
Fax: +49 981531227
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2021