568618-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – 2026-0491 Modellvorhaben Stark im Norden - TP13 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Jugendzentrum Bahnstr. / Harnackstr., 47166 Duisburg
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
E-Mailsvi-einkauf@wb-duisburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2026-0491 Modellvorhaben Stark im Norden - TP13 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Jugendzentrum Bahnstr. / Harnackstr., 47166 Duisburg
BeschreibungObjektplanung Freianlagen für den Neubau eines Jugendzentrums zwischen der Bahnstr. / Harnackstr. in Duisburg-Hamborn".
Kennung des Verfahrens262fa659-fc7f-4796-bae8-3044dd68e8a4
Interne Kennung2026-0491
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBahnstr. / Harnackstr.  
StadtDuisburg
Postleitzahl47166
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTDYYFL93BQ# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
BetrugBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
KorruptionEs gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
ZahlungsunfähigkeitBieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAnforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel2026-0491 Modellvorhaben Stark im Norden - TP13 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Jugendzentrum Bahnstr. / Harnackstr., 47166 Duisburg
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die konzeptionelle Planung, Realisierung und ggf. begleitende Umsetzung der Freianlagen im Umfeld einer modernen, barrierefreien und sozialpädagogisch nutzbaren Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist die Entwicklung multifunktionaler und barrierefreier Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität, die zur Belebung des Umfeldes beitragen und attraktive Begegnungs- und Aufenthaltsbereiche für Kinder, Jugendliche sowie Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung schaffen.
Interne Kennung2026-0491
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBahnstr. / Harnackstr.  
StadtDuisburg
Postleitzahl47166
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns30/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft kann den Nachweis ihrer Eignung gem. § 50 VgV auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke und Formblätter, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die der Bieterin/Bietergemeinschaft darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für das von der Eignungsleihe betroffene Eignungskriterium abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung, Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDurchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlich folgende Mindestjahresumsätze erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Objektplanungsleistung Freianlagen: 45.000,00 Euro (netto) p.a. ? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsBestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 300.000 EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bieterin/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

KriteriumAnzahl der Führungskräfte
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft inklusive Zahl der Führungskräfte (gegliedert nach 1.angestellter Architekt/-in bzw. Ingenieur/-in, 2. Technische Zeichner/-innen bzw. Beschäftigte, die vergleichbare Funktionen erfüllen, 3. Sonstige Beschäftigte und Büroinhaber/ Partner/ Geschäftsführer etc.) ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren fachlich qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer Kapazität von 2 Vollzeitkräften beschäftigt hat (VZÄ/FTE = 2,0). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat alle technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Es ist mindestens eine technische Fachkraft zu benennen. Mindestanforderungen: - Hochschulabschluss Landschaftsarchitektur, - Berufserfahrung im Leistungsbild Freianlagen mind. 2 Jahre. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

KriteriumAnzahl der Führungskräfte
Beschreibung des EignungskriteriumsStudien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft durch Vorlag von Bescheinigungen (z.B. Nachweis über Studienabschluss, über Mitgliedschaft in Architektenkammer, Lebenslauf etc.) nachweist, dass folgende Führungskräfte (1.) Ingenieure/innen, Architekt/in der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Stadtplanung oder eines verwandten Fachgebiets sind (2.) jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. - Büroinhaber / Partner /Geschäftsführer - Projektleiter - stellvertretener Projektleiter Mindestanforderung ist ferner, dass - mindestens ein/e verantwortlicher/e Projektleiter/in (mit der Begleitung betraute Person) und ein ein/e verantwortlicher/e Objektplaner/in Freianlagen benannt werden die für das Projekt zur Verfügung stehen, die zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in/Ingenieur/in berechtigt sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV)- Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter i.V.m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn - es um Planungsleitungen "Freianlagen" (§§ 39 ff. HOAI) handelt, - mindestens die Leistungsphasen 1-8 umfasst waren, - von denen pro Referenz mindestens 4 Leistungsphasen beinhaltet sein müssen. - und Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 500, DIN 276) über 360.000,- EUR (netto) waren. Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). - Nachweis: Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter inkl. Anlagen [Projektdarstellung (Bild, Text) von max. 3 DIN A4-Seiten je Projekt (mindestens folgender Inhalt: Projektname, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Durchführungszeitraum, kurze inhaltliche Beschreibung)] zu verwenden.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsAusstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt, um folgende Anforderungen einhalten zu können (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV): - Sämtliche Unterlagen sind in digitaler Form an den AG zu übergeben. Zeichnungen sind im DWG sowie im PDF-Format bereitzustellen, Leistungsverzeichnisse in PDF- und GAEB-Format. Die Vorgaben des CAD-Pflichtenhefts sind dabei zwingend einzuhalten. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 (AEntG) oder § 19 Abs. 1 MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin/Bietergemeinschaft nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw. darin nicht alle Ausschlussgründe erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48 Abs. 5 VgV) statt zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wett- bewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsKapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. - Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin/Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV). Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 48 VgV auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff. VgV erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 VgV). Die der Bieterin/Bietergemeinschaft hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV). Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin/Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV): Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV) und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5 VgV) oder - falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistel- lungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftslandes/Niederlas- sungsstaats der Bieterin/Bietergemeinschaft (§ 48 Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeinschaft nicht ausgestellt werden - durch eine Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der Bieterin/Bietergemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu ersetzen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen09/09/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYYFL93BQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYYFL93BQ
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTDYYFL93BQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
RegistrierungsnummerDE252359155
PostanschriftSchifferstr. 190
StadtDuisburg
Postleitzahl47059
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
E-Mailsvi-einkauf@wb-duisburg.de
Telefon+492032836044
Internetadressehttps://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Westfalen
E-Mailvergabekammer@brms.nrw.de
Telefon+49 2514110
Fax+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer05112-31001-91
PostanschriftFriedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
StadtDuisburg
Postleitzahl47051
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
KontaktpersonZi. 1507 - 1510
E-Mailsubmissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon+49 203283986469
Internetadressehttps://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge412865c-88d4-4d13-b045-ea2f7c96b8ed  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/08/2026 06:59:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung568618-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2026
Datum der Veröffentlichung17/08/2026