Die medl betreibt im Mülheimer Stadtgebiet mehrere Nahwärmenetze. Grundlage dafür ist der im Jahr 2016 mit der Stadt Mülheim geschlossene Fernwärmegestattungsvertrag. Damit ist die medl momentan der einzige Fernwärmenetzbetreiber in Mülheim.
Da die medl die Fern-/Nahwärmeversorgungsnetze partiell im Stadtgebiet aufbaut und betreibt, ist die Einspeisung von Wärmeenergie durch einen dritten Wärmeversorger in das vorhandene Leitungsnetz der medl physikalisch nicht darstellbar. Auch die Verlegung neuer Versorgungsleitungen eines dritten Fernwärmenetzbetreibers in bereits durch die medl versorgten Gebieten ist durch die Trassenbelegung der medl im öffentlichen Bereich nicht realisierbar.
Somit ist für die Vergabe der Wärmelieferung gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig bzw. durchzuführen.