569192-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrizität – Stadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027
OJ S 166/2025 01/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
E-Mailvergabe@lkos.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027
BeschreibungStadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027
Kennung des Verfahrens7eb367d8-50f9-4f7e-b9ae-670eb84121d2
Interne KennungLKOS 2025 - 243
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Iburg
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTFJWCDVW Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 22.09.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Betrug§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung von Ökostrom
BeschreibungDie Stadt Bad Iburg sucht jeweils einen zuverlässigen Lieferanten für die vollständige Belieferung mit - Ökostrom (Los 1) und - Erdgas (Los 2) an ihren Marktlokationen. Die Belieferung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Es erfolgt eine losweise Vergabe. Unternehmen können daher entweder nur für ein einzelnes Los oder aber für beide Lose ein Angebot abgeben. Je Los wird das wirtschaftlichste Angebote beauftragt; einziges Zuschlagskriterium ist dabei der Angebotspreis.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Iburg
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungLos 1: Festlegung auf Ökostrom
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu Arbeitskräften - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Lieferant wird an jedem Handelstag innerhalb des Beschaffungszeitraumes automatisch Bestellungen durchführen. Die Menge der einzelnen Bestellungen je Handelstag wird mittels Teilung der kalkulierten Bestellmenge durch die Anzahl der Handelstage im Beschaffungszeitraum ermittelt und auf volle kWh kaufmännisch gerundet.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
5.1.
LosLOT-0002
TitelLieferung von Erdgas
BeschreibungDie Stadt Bad Iburg sucht jeweils einen zuverlässigen Lieferanten für die vollständige Belieferung mit - Ökostrom (Los 1) und - Erdgas (Los 2) an ihren Marktlokationen. Die Belieferung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Es erfolgt eine losweise Vergabe. Unternehmen können daher entweder nur für ein einzelnes Los oder aber für beide Lose ein Angebot abgeben. Je Los wird das wirtschaftlichste Angebote beauftragt; einziges Zuschlagskriterium ist dabei der Angebotspreis.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09123000 Erdgas
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBad Iburg
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Landkreis (DE94E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungLos 1: Festlegung auf Ökostrom
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenKlimaschutz
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu Arbeitskräften - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/09/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTFJWCDVW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin30/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Lieferant wird an jedem Handelstag innerhalb des Beschaffungszeitraumes automatisch Bestellungen durchführen. Die Menge der einzelnen Bestellungen je Handelstag wird mittels Teilung der kalkulierten Bestellmenge durch die Anzahl der Handelstage im Beschaffungszeitraum ermittelt und auf volle kWh kaufmännisch gerundet.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
Registrierungsnummert:05415011100
PostanschriftAm Schölerberg 1
StadtOsnabrück
Postleitzahl49082
Land, Gliederung (NUTS)Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@lkos.de
Telefon+49 5415011100
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4692cb7f-fcd6-4099-8088-a5afe67e9d69  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung29/08/2025 09:19:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung569192-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe166/2025
Datum der Veröffentlichung01/09/2025