569221-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
OJ S 216/2021 08/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Diedrich
E-Mail: Vergabe@bmbf.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.bund.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vertiefte administrative Verwendungsnachweisprüfungen von Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-9/12(2021)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung von 122 Prüfberichten für 119 Zuwendungen des BMBF an 33 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für 3 Unteraufträge von Zuwendungsempfängern des BMBF an ein weiteres Unternehmen aus dem Großraum München. Mit den Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die vom Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis in Ansatz gebrachten Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) im Sinne der „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten“ (PreisLS) angemessen sind. Die Prüfungen umfassen auch die für die jeweiligen Zuwendungen relevanten Teile des betrieblichen Rechnungswesens sowie der internen Leistungsverrechnung, da sich hieraus die zulässigen Gemeinkostenzuschläge ergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 690 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Hauptort der Ausführung: Regierungsbezirk Oberbayern (Großraum München)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung von 122 Prüfberichten für 119 Zuwendungen des BMBF an 33 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für 3 Unter-aufträge von Zuwendungsempfängern des BMBF an ein weiteres Unternehmen aus dem Großraum München. Mit den Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die vom Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis in Ansatz gebrachten Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) im Sinne der „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten“ (PreisLS) angemessen sind. Die Prüfungen umfassen auch die für die jeweiligen Zuwendungen relevanten Teile des betrieblichen Rechnungswesens sowie der internen Leistungsverrechnung, da sich hieraus die zulässigen Gemeinkostenzuschläge ergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Methodische Herangehensweise an die Einzelprüfungen / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Zeitplan / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Arbeitsprozesse im Team des Bieters und der Abstimmungen zum Auftraggeber / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 127-337226
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 04513-9/12(2021)
Bezeichnung des Auftrags:
Vertiefte administrative Verwendungsnachweisprüfungen von Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Ganghoferstr. 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 690 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Rückfragen per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden vom Auftraggeber nicht beantwortet!
Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 03.08.2021, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Wir empfehlen den Bietern, dass sie sich mit der e-Vergabeplattform vertraut machen, insbesondere mit den technischen Anforderungen und der FAQ-Liste (https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unterneh-men/FAQ/node_ana-web-faq.html).
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support des Beschaffungsamts: Telefon: 0228/99 610 1234; E-Mail: support@bescha.bund.de
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2021