Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Hierfür ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich.
Rückfragen per Telefon oder E-Mail sind unzulässig und werden vom Auftraggeber nicht beantwortet!
Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über die e-Vergabeplattform allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Aktiviert ein Unternehmen die Teilnahme an einem konkreten Verfahren, so wird es grundsätzlich automatisch von der e-Vergabeplattform über Veränderungen in diesem Vergabeverfahren per E-Mail informiert. Die Bieter sind gleichwohl verpflichtet, vorsorglich auf der e-Vergabeplattform regelmäßig nach Veränderungen nachzusehen, insbesondere ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
Die Bieter sind gehalten, die Fragen möglichst frühzeitig zu stellen. Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich und sollten spätestens bis zum 03.08.2021, 12 Uhr (eingehend) gestellt werden.
Technische Fragen zur e-Vergabeplattform beantwortet der Support des Beschaffungsamts: Telefon: 0228/99 610 1234; E-Mail:
support@bescha.bund.de