569243-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
OJ S 157/2026 17/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Schrobenhausen KU
E-Mailinfo@stadtwerke-sob.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des AuftraggebersMit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
BeschreibungSchrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Kennung des Verfahrens550980c2-5830-4093-8262-fbdae7511549
Interne Kennung09100-2026
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCarl-Poellath-Straße 19  
StadtSchrobenhausen
Postleitzahl86529
Land, Gliederung (NUTS)Neuburg-Schrobenhausen (DE21I)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelKommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Wärmeerzeugungsanlagen des Wärmenetzes in Schrobenhausen, Leistungsphasen 2 bis 9
BeschreibungSchrobenhausen ist eine Stadt mit etwa 18.000 Einwohnern im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Auftraggeber betreibt ein Wärmenetz mit einer Leitungslänge von etwa 7 km im Ortskern. Die Hauptleitung verläuft entlang der Regensburger Straße und der Lenbachstraße. Die Wärmeerzeugung findet ausschließlich im Nordosten der Stadt im Bereich der Kläranlage statt. Der Netzausbau wurde bisher mit dem KWKG gefördert. Das Wärmenetz soll zukünftig vornehmlich im Stadtkern erweitert werden und weitere Gebäude in der Stadt Schrobenhausen mit Wärme versorgen. Dafür ist auch eine Dekarbonisierung der bestehenden Erzeugungskapazitäten nötig, um den Bedarf decken zu können. Um dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln, wurde ein Antrag im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) beim BAFA gestellt und positiv beschieden. Da der Auftraggeber nicht ausreichend Kapazitäten hat, die im Rahmen der BEW-Förderung definierten Planungsphasen 2-4 selbst zu bearbeiten erfolgt diese Ausschreibung der Leistungen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Der im Rahmen des BEW-Moduls enthaltene Transformationsplan wurde bereits bearbeitet und ist in Präsentationsform den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Erstellung des zugehörigen Berichts ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der auf Grundlage des Transformationsplans geförderten Leistungsphasen 2 bis 4 in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI. Darüber hinaus sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 ebenfalls in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI stufenweise vom Auftraggeber abgerufen und beauftragt werden können. Voraussetzung ist die weitere Förderung der entwickelten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des BEWs. Einzelheiten zum Projekt sowie zu den konkreten Leistungsinhalten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Ingenieurvertrag.
Interne Kennung09100-2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen
Beschreibung der OptionenStufenweise Beauftragung: Die Beauftragung stufenweise erfolgt und im Auftragsfall werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) beauftragt. Die Vergütung erfolgt auf den hierauf entfallenden Anteil des angebotenen Pauschalfestpreises (siehe § 7 der Vertragsbedingungen). Das Recht zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufen stellt eine einseitige Option zugunsten des Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen dar.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftCarl-Poellath-Straße 19  
StadtSchrobenhausen
Postleitzahl86529
Land, Gliederung (NUTS)Neuburg-Schrobenhausen (DE21I)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsI. Personenbezogene Referenzen im Bereich Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen Der Bieter haben mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters über die Erweiterung, Umrüstung oder Neuerrichtung einer Energiezentrale mit Wärmeerzeugungsanlagen von jeweils > 500 kW einzureichen. Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsII. Personenbezogene Referenzen im Bereich Integration einer Wärmepumpe Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem mindestens eine Wärmepumpe mit einer Leistung von > 300 kW in ein bestehenden Wärmeversorgungsnetz integriert wurde. Die Leistung muss die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 umfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die vorgenannten Leistungsphasen abgeschlossen worden sein. Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsIII. Personenbezogene Referenz im Bereich Integration technischer Anlagen Der Bieter hat mindestens eine Referenz des vorgesehen Projektleiters über ein Projekt einzureichen, bei dem technische Anlagen in eine bestehende Infrastruktur unter laufenden Betrieb integriert wurden. Die Leistungen müssen jeweils die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 erfasst haben und in einem Zeitraum seit 01/2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet (Mindestkriterium).

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsIV. Berufserfahrung in Jahren Der Bewerber hat jeweils eine Person für die nachfolgend bezeichneten Schlüsselpositionen zu benennen. Eine Person kann dabei für mehrere Schlüsselpositionen benannt werden (Mehrfachbenennung). Die jeweils Person muss mindestens über eine Berufserfahrung von fünf Jahren in der Planung von Energiezentralen, Wärmeerzeugungsanlagen oder Fern-/Nahwärmesystem verfügen: - Projektleiter - Fachingenieur Technische Ausrüstung (TGA) - Fachingenieur Ingenieurbauwerke - Fachingenieur Elektro/MSR

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVI. Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNr. 1 Projektverständnis und Integrationskonzept für die Abwasserwärmepumpe auf Basis der Vergabeunterlagen Darstellung einzelner Aspekte des Transformationsplan: • Vorgehen bei laufendem Kläranlagen- und Wärmenetzbetrieb • Umgang mit Schnittstellen zur Kläranlage • Genehmigungsstrategie • Möglichkeiten zur Einbindung in Bestandsanlagen und Infrastruktur Bewertung der Kriterien im Einzelnen Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNr. 2 Projektteam Darstellung der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungNr. 3 Projektorganisation Darstellung der Projektorganisation: Ansprechpartner, Terminmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: Schriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen (Nr. 1 bis 3) Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt und dessen Herausforderungen um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die genannten (Unter-)Kriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungNr. 4 Honorarangebot Die Honorarwertung erfolgt auf Grundlage der Summe aus dem angebotenen Pau-schalpreis, der Summe der angebotenen Teilpauschalen für die Besonderen Leistungen, der Summe der angebotenen Stundensätze jeweils multipliziert mit 10 und der Nebenkostenpauschale, ermittelt auf Grundlage der Summe der vorgenannten Wertungsparameter. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot bezogen auf die einzelnen Kriterien erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284af0-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284af0-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284af0-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote22/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 51 SektVO verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEignungskriterien gemäß Bekanntmachung und Vergabeunterlagen
Finanzielle VereinbarungKeine
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: 1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Schrobenhausen KU
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtwerke Schrobenhausen KU
Registrierungsnummer0825289410
PostanschriftCarl-Poellath-Str. 19
StadtSchrobenhausen
Postleitzahl86529
Land, Gliederung (NUTS)Neuburg-Schrobenhausen (DE21I)
LandDeutschland
E-Mailinfo@stadtwerke-sob.de
Telefon08252 8941 0
Fax08252 8941 29
Internetadressehttps://stadtwerke-sob.de/Home.html
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284af0-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer00498921762411
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdc3edd1c-b138-42e5-b23c-368bf08e7f6f  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/08/2026 14:14:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung569243-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe157/2026
Datum der Veröffentlichung17/08/2026