569288-2021 - ErgebnisDeutschland-Ebern: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 216/2021 08/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbaudirektion Bayern
Nationale Identifikationsnummer: DE811335517
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesbaudirektion Bayern / Vergabestelle - Referat 35
E-Mail: vergabestelle@lbd.bayern.de
Telefon: +49 895434887850
Fax: +49 89543488713850
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauverwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Softwarewartung PTV Visum und PTV Vissim 2022-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-61-D-089
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von Softwarepflege und Softwarewartung für Spezialsoftware zur Verkehrsplanung. Verschiedene Behörden des Freistaats Bayern besitzen Lizenzen der Spezialsoftware „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ für die IT-gestützte Verkehrsplanung. Zum Betrieb dieser Lizenzen ist jeweils ein permanenter Wartungsvertrag notwendig. Die Wartungsverträge der bestehenden Lizenzen enden aktuell mit dem Jahr 2021. Für die kommenden vier Jahre werden die Pflege- und Wartungsleistungen neu vergeben und für alle Lizenzen in einem Rahmenvertrag bei der Landesbaudirektion Bayern gebündelt. Die Landesbaudirektion Bayern wird die Lizenzen dann zentral verwalten und in eigener Zuständigkeit an die beteiligten Behörden in den Geschäftsbereichen des Freistaats Bayern verteilten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 297 012,85 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zur digitalen Verkehrsplanung sind bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung die Softwareprodukte „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ im Einsatz. Die Wahl war nach europaweiter Ausschreibung des „Landesverkehrsmodells Bayern“ (LVM-By), der digitalen Planungsplattform für alle Mobilitätsträger, auf diese Produkte gefallen. In der Folge werden nahezu alle verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die im Auftrag der Straßenbauverwaltungen erstellt werden, mit dieser Software durchgeführt. Benötigte Softwarelizenzen für „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ einschließlich der benötigten Softwarewartung zum Betrieb des LVM-By werden von unterschiedlichen Behörden eingesetzt und im Bedarfsfall durch diese (zusätzlich) beschafft. Alleiniger Anbieter dieser Software und der zugehörigen Wartung ist die Fa. PTV AG, Karlsruhe.
Die Softwarewartung der o. g. Produkte wird vorliegend für alle Behörden des Freistaats Bayern in einem Wartungsvertrag zusammengefasst und vereinheitlicht. Der Wartungsvertrag wird zentral bei der Landesbaudirektion Bayern, Zentralstelle Verkehrsmanagement, verwaltet. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig geworden, da die Wartungsverträge der durch die Autobahndirektionen Nord- und Südbayern beschafften Lizenzen auslaufen. Aufgrund der Privatisierung im Zuge der „Autobahn GmbH des Bundes“ müssen die betroffenen Lizenzen in ein einheitliches Vertragswerk beim Freistaat Bayern überführt werden.
Die bisher einzelnen Wartungsverträge werden in einem gemeinsamen Wartungsvertrag für die Bayerische Staatsbauverwaltung zusammengeführt. Der Wartungsvertrag wird für zunächst vier Jahre geschlossen. Damit wird eine langfristige Vertragsgrundlage für die Pflege und die Wartung (Softwareupdates und Support) der Spezialsoftware „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ geschaffen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Leistung, die erbracht werden soll, kann nur von dem unter Ziffer V.2.3 genannten Unternehmen (PTV AG) erbracht werden, § 14 Abs.4 Nr.2b und 2c, Abs. 6 VgV.
1. Zu § 14 Abs.4 Nr. 2b VgV: Das LVM-By ist ein komplexes System zur digitalen Verkehrsplanung, dessen Betrieb und Weiterentwicklung eine hohe Fachkompetenz sowie eine vertiefte Kenntnis der zugrundeliegenden Software PTV Visum einschließlich seiner technischen Strukturen (insbesondere System- und Softwarearchitektur einschließlich Quellcode) erfordert. Über diese verfügt nur die Erstellerin der Software, die Fa. PTV AG. Aufgrund der besonderen Spezifikation und Anforderungen an den weiteren Einsatz der Software und somit die Verfügbarkeit des Gesamtsystems ist es aus fachtechnischer Sicht ohne qualitative Einbußen nicht zu erwarten, dass ein anderes Fachunternehmen mit einer anderen Software sich die für den notwendigen Betrieb erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen aneignen oder gar eine alternative Software erstellen kann. Es ist daher erforderlich, die benötigte Software von der Fa. PTV AG
auch zukünftig zu beziehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre für den Auftraggeber mit unannehmbar großen Risiken bezüglich der Systemverfügbarkeit verbunden und würde mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems derart beeinflussen, dass die nachgeordneten Behörden nicht mehr mit den notwendigen Diensten versorgt werden können und kein Austausch mit diesen stattfinden kann. Da die Software „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ zum intra- und extrabehördlichen Austausch weiterhin betrieben werden muss, der in diesen Anwendungen mit keiner anderen Software geleistet werden kann, ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden. Die spezifischen Anforderungen des Freistaats Bayern an die digitale Verkehrsplanung sind in die Weiterentwicklung der Software „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ eingeflossen. Das spezifische Know-How zur Umsetzung der Anforderungen des Freistaats Bayern ist derzeit nur bei der Fa. PTV AG vorhanden.
2. Zu § 14 Abs.4 Nr. 2c VgV: Gemäß obiger Ausführungen kann nur Fa. PTV AG die benötigten Lieferleistungen erbringen, da sie die ausschließlichen Schutzrechte an der Software „PTV Visum“ und „PTV Vissim“ besitzt.
3. §14 Abs. 6 VGV: Auch kann der mit der Beschaffung verfolgte Zweck mangels vernünftiger Alternative oder Ersatzlösung nicht anderweitig erreicht werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-528540
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LBD21-61-D-089
Bezeichnung des Auftrags:
Softwarewartung PTV Visum und PTV Vissim 2022-2025
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PTV Planung Transport Verkehr AG
Postanschrift: Haid-und-Neu-Straße 15
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 297 012,85 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesbaudirektion Bayern
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Ebern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lbd.bayern.de
Telefon: +49 895434887850
Fax: +49 89543488713850
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2021