569308-2021 - ErgebnisDeutschland-Kaiserslautern: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 216/2021 08/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kaiserslautern
Postanschrift: Lauterstraße 8
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: michael.mersinger@kaiserslautern-kreis.de
Telefon: +49 631-7105-384
Fax: +49 631-7105-449
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kaiserslautern-kreis.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaiserslautern
Postanschrift: Daennerstraße 11
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbildpflege Kaiserslautern – Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern
E-Mail: a.buchloh-adler@stadtbildpflege-kl.de
Telefon: +49 631/365-3571
Fax: +49 6317365-1709
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbildpflege-kl.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kusel
Postanschrift: Trierer Str. 49-51
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Landkreis Kusel
E-Mail: Uwe.Zimmer@KV-KUS.de
Telefon: +49 6381/424-110
Fax: +49 6381/424-50110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kusel.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: 25.4 Donnersbergkreis
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Donnersbergkreis
E-Mail: krissmann@donnersberg.de
Telefon: +49 6352-710-157
Fax: +49 6352-710-232
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donnersberg.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung und Eigenbetrieb

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verwertung/Vermarktung von PPK
Referenznummer der Bekanntmachung: 1/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus den Landkreisen Kaiserslautern, Kusel und Donnersbergkreis sowie aus der Stadt Kaiserslautern.
Menge: ca. 19.300 Mg in 2022, ab 2023 ca. 25.500 Mg/a.
Die Verwertung der Mengen aus der Stadt Kaiserslautern treten erst ab 2023 hinzu, daher sind in 2022 nur die PPK-Mengen aus den genannten Landkreisen zu verwerten/vermarkten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung: Abholorte in den genannten Landkreisen bzw. der Stadt Kaiserslautern und Verwertungseinrichtungen des AN
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Siehe Nr. II.1.4
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeber für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401317
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung/Vermarktung von PPK
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 50
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 50
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 100
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
Ort: Mehlingen
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.2.2 und V.2.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-5240
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/11/2021