56978-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Düsseldorf und Essen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 23/2021 03/02/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheinbahn AG und Ruhrbahn GmbH
Ort: Düsseldorf und Essen
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231 und 45130
Land: Deutschland
E-Mail: carina.frentzen@rheinbahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Release Wechsel Vertriebshintergrundsystem von PT120 auf PTnova
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das zentrale Vertriebshintergrundsystem PT120 wird bei der Ruhrbahn GmbH sowie bei der Rheinbahn AG (jeweils Einführung 1999) aktuell verwendet. Dieses ist für die Gestaltung und Durchführung des Vertriebes notwendig. Das aktuelle Vertriebshintergrundsystem stößt bei qualitativen Anforderungen wie zum Beispiel den neuen Anforderungen das digitalen Vertriebs an seine Grenzen und ist damit nicht zukunftsfähig. Der Hersteller, die HanseCom, hat zudem angekündigt, die Wartung nur noch bis einschließlich 2021 sicherzustellen. Das Nachfolgeprodukt PT Nova entspricht den neuen Anforderungen. Es baut auf das Vorgängerprodukt auf, ist ebenfalls ein SAP basiertes System, und soll das bestehende System ablösen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 400 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung: Rheinbahn AG, Düsseldorf Ruhrbahn GmbH, Essen und Mülheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das bestehende Vertriebshintergrundsystem benötigt einen Relaesewechsel auf einen neuen zeitgemäßen Stand. Hierfür soll das aktuelle Release PT120 der Ruhrbahn und der Rheinbahn auf das neue Release PTnova aktualisiert werden.
PTnova ist ein zentrales Kundenmanagementsystem für Verkehrsunternehmen. Es unterstützt mit seinem modularen Aufbau alle im Folgenden aufgeführten Vertriebswege und -prozesse, bietet ein bedarfsgerechtes Beschwerde- und Kundenbeziehungsmanagement und übergibt automatisch alle Verkaufsdaten verdichtet an die SAP-Finanzbuchhaltung. Es entspricht den quantitativen und qualitativen Anforderungen eines Modernen Vertriebs, ist kompatibel zu den technischen Anforderungen der IT-Systemlandschaft und folgt der technologischen Entwicklung des SAP-Kernsystems folgen. Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind vollständig enthalten und in der Ausführung durch die Ruhrbahn und der Rheinbahn mit diesem System realisierbar.
Der PTnova Standardlieferumfang umfasst die folgenden Funktionsbausteine zur Abbildung aller Vertriebsprozesse und einer 360 Grad Sicht auf den Kunden:
1. Baseline – Basisfunktionen wie Tarifverwaltung, Fahrbereiche, Linien- und Haltestellenorganisation,
2. Vertragsmanagement – Abonnement,
3. Deliktverfolgung – erhöhtes Beförderungsentgelt und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten,
4. Freier Verkauf – Abrechnung der Verkaufseinnahmen von eigenem Personal, Vertriebspartnern, Subunternehmern, Kundenzentren, Verkaufsgeräten und Endkunden
5. Finanzen – Nebenbuchhaltungs-Funktionalitäten von PTnova für die Nutzung der Hauptbuchhaltung FI und der Debitoren im Nebenbuch sowie zusätzliche erweiterte Rechnungswesen-Funktionalitäten,
6. Materialverwaltung – Abbildung der Materialstammdaten und bestandsführenden Organisationsstrukturen (Werke, Lagerorte) sowie der Prozesse der Bestandsführung wie z. B. Wareneingang, Warenausgang, Warenbewegungen innerhalb der Organisation und mit externen Geschäftspartnern, Inventur,
7. CRM – Kontakt- und Beschwerdemanagement, Kundenservice.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
GAP-Listen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Auftraggeber sind gemeinsam die Rheinbahn AG und die Ruhrbahn GmbH.
Das Datum unter Ziffer V.2.1) ist lediglich der Tag der Entscheidung über die Vergabe und nicht der Tag des Abschlusses des Vertrages. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 c SektVO kann die Ausführung nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erfolgen, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich Rechten des geistigen Eigentums.
Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen erbracht werden, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch Bestandteil der Daseinsvorsorge der Auftraggeber und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der Auftraggeber. Der Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten Unternehmen erfolgen, sodass keine Lücke in der Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt.
Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, da
— die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist,
— vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist,
— die Gründe tatsächlich vorhanden sind,
— und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Die Installation von PTnova durch die HanseCom ist aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Ferner gab es keine Alternativen sowie ist mangelnder Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
29/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 3 400 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/01/2021