569886-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 200/2022 17/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0265/2020/FRB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 487 394,96 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Straßenoberbauten kommt insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Nachhaltigkeit im Straßenbau eine hohe Bedeutung zu. So leisten dauerhafte Konstruktionen durch lange Erhaltungsintervalle beispielsweise einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Erhöhung der Verfügbarkeit. Eine Grundvoraussetzung ist die Erzielung einer hohen technischen Qualität sowie einer hohen Prozessqualität, die das Fundament der drei Säulen der Nachhaltigkeit Soziales, Ökonomie und Ökologie darstellen und vor allem in den Prozessphasen der Planung und der Herstellung festgelegt bzw. gesteuert werden.
In den vergangenen Jahren wurden zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit von Fugensystemen bereits Weiterentwicklungen im Bereich der Fugenfüllprodukte sowie der Prüftechnik zur Ansprache der System- und Materialperformance vorgenommen. Einen entscheidenden Einfluss auf die Dauerhaftigkeit des Produktes „Fuge“ besitzt jedoch vor allem auch die Ausführungsqualität. Ziel des Projektes ist die Erhöhung des Digitalisierungs- und Automatisierungsgrades von Technologien zur Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton mit dem Fokus auf Bundesfernstraßen. Durch moderne Einbauprozesse sollen insbesondere die Produktqualität verbessert und die Prozesssicherheit erhöht werden. Im Ergebnis soll ein Beitrag zur Verlängerung von Lebensdauerzyklen, zur Minimierung des Erhaltungsaufwandes, zur Reduktion von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Ressourcenschonung geleistet werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Fahrbahnkonstruktion signifikant erhöht werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Eingang in die Baupraxis sowie in entsprechende Regelwerke finden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzeption / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 113-318869
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2g-FE 08.0265/2020/FRB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 08.0265/2020/FRB - Automatisierte Herstellung von Fugen in Verkehrsflächen aus Beton
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Villaret Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Am Lärchengrund 8
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 487 394,96 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 486 420,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2022