570034-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Senftenberg: Umweltüberwachung im Bau
OJ S 200/2022 17/10/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Einkauf Lausitz
Postanschrift: Knappenstraße 1
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Lausitz, Frau Schewe
E-Mail: claudia.schewe@lmbv.de
Telefon: +49 357384-4476
Fax: +49 357384-4643
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Monitoring Lausitzer Neiße - Polnische Seite
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71313450 Umweltüberwachung im Bau
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Qualitative und quantitative Überwachung der Lausitzer Neiße im Zusammenhang mit der Wasserentnahme
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 353 972,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Flutungswasserentnahme aus der Lausitzer Neiße sowie entsprechend der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses "Spreetal/Neißewasserüberleitung" wird ein maßnahmebegleitendes Monitoring durchgeführt, welches die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Lausitzer Neiße erfasst.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart.
.
Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025.
.
Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgender Bedingung:
.
- Unterzeichnung des VII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung
der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die
Finanzierung der Braunkohlesanierung in dem Jahr 2026.
.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen,
selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Vergabe-Nr.: 2318200106

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
.
Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung des Monitorings der Lausitzer Neiße durchgeführt werden. Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an die Firma Instytut Meteorologii i Gospodarki Wodnej (IMGW) in Warschau zu vergeben:
.
Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Flutungswasserentnahme aus der Lausitzer Neiße und als Basis für mögliche Ausgleichszahlungen bei nachweisbaren Schadensansprüchen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Flutungswasserentnahme stehen, soll die von deutscher Seite geplante Flutungs-wasserentnahme durch ein umfassendes, vor allem den öffentlichen Interessen Rechnung tragendes Monitoring überwacht werden.
Entsprechend der, in den Beratungen der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission getroffenen Festlegungen und in den Planfeststellungsbeschlüssen „Berzdorfer See“ und „Spreetal/Neißewasserüberleitung“ festgeschriebenen Nebenbestimmungen ist ein Monitoring für die, von der Entnahme von Flutungswasser aus der Lausitzer Neiße betroffenen Gebiete durchzuführen. Die Wasserentnahme aus der Lausitzer Neiße wird durch die Deutsch-Polnische Grenzgewässerkommission auf der Grundlage der Monitoringergebnisse überwacht und bewertet.
.
Die Untersuchungen zu den Auswirkungen der Flutungswasserentnahme aus der Lausitzer Neiße auf der polnischen Neißeseite („Wasserwirtschaftliche Wasser- und Stoffmengenbilanz der Lausitzter Neiße, IMGW, 04/2001), die Durchführung des Nullmonitorings in den Jahren 2002/03 und die Durchführung des Monitorings von 2004 bis 2021, die laufenden Arbeiten des Jahres 2022 sowie die Jahresberichterstattung erfolgten durch das IMGW.
.
Das IMGW soll mit der Weiterführung des, im Jahr 2002, begonnenen Monitorings im Bereich der Lausitzer Neiße auf der polnischen Seite auch für die Jahre 2023 bis 2026 beauftragt werden.
Die Leistungen umfassen die Dokumentation der Klimadaten, der oberirdischen Abflüsse, der Grundwasserstände, der Wasserbeschaffenheit, des Biomonitorings und des Technischen Monitorings. Die Ergebnisse sind jeweils in Jahresberichten zu dokumentieren. Des Weiteren wird durch das IMGW die Zuarbeit für den zusammenfassenden Bericht zum durchgeführten Monitoring zur Vorlage bei der Deutsch-Polnischen Grenz-gewässerkommission erarbeitet.
.
Aufgrund der langjährigen intensiven Bearbeitung der Thematik Monitoring Lausitzer Neiße auf der polnische Seite sowie der Erarbeitung und Mitwirkung bei der Fortschreibung des Monitoringkonzeptes hat nur das IMGW die notwendige Fachkompetenz und das Detailwissen, um die Arbeiten in der erforderlichen Qualität ausführen zu können. Die erworbenen Kenntnisse aus den vorangegangenen Jahren über die Biozönose, zur Gewährleistung einer konsistenten Datenbasis im Biomonitoring sowie die Dateninterpretation zur Bewertung nach den Maßgaben der EU-WRRL, sind nicht übertragbar.
Explizit wird im Protokoll der 22. Sitzung der Deutsch-Polnischen Grenzgewässer-kommission unter Punkt 3.3.3 "Monitoring im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Wasserentnahme aus der Lausitzer Neiße zur Flutung des Tagebaurestlochs Berzdorf und zur Überleitung in das Einzugsgebiet der Spree" gefordert: "Die Monitoringergebnisse werden laufend durch die zuständigen Einrichtungen beider Seiten eingehend analysiert". Die zuständige Einrichtung auf der polnischen Seite ist hierbei, wie zuvor dargelegt, das IMGW.
.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Instytut Meteorologii i Gospodarki Wodnej
Ort: Warszawa
NUTS-Code: PL Polska
Land: Polen
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 353 972,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499-163
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: entfällt
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Knappenstraße 1
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2022