Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umweltplanungsleistungen
ABS Hannover- Berlin, Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) Baustufe 1 und
Schnellfahrstrecke Hannover – Berlin (Strecke 6185) Baustufe 1
sowie Ersatzinvestition Oberbau (Strecke 6185)
Die Leistungen sind in Hauptvertrag und optionale Leistungen unterteilt, Kartierleistungen sind Hauptvertragsleistungen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 03/01/2019Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 010-020266
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 14/01/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SchimmelmannConsult GmbH
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Optionale Leistungen bis 31.12.2022
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 12/10/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90712000 Umweltplanung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Magdeburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umweltplanungsleistungen
ABS Hannover- Berlin, Lehrter Stammbahn (Strecke 6107) Baustufe 1 und
Schnellfahrstrecke Hannover – Berlin (Strecke 6185) Baustufe 1
sowie Ersatzinvestition Oberbau (Strecke 6185)
Die Leistungen sind in Hauptvertrag und optionale Leistungen unterteilt, Kartierleistungen sind Hauptvertragsleistungen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 10/10/2022Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Schimmelmann Consult GmbH
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Trennung der Planunterlagen in Anteil ABS H-B gemäß §22b AEG
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Umweltplanung ist nachträglich in die Anteile des baurechtlichen Verfahrens §18 AEG und §22b AEG aufzuteilen.
Eine Fremdvergabe wäre aufgrund der Komplexität nur mit sehr hohem Aufwand durch den Dritten und damit unwirtschaftlich möglich.
Ein zu beauftragender dritter Planer müsste zur Leistungserbringung sämtliche Grundlagen und Schnittstellen neu nachvollziehen, was zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde.