570113-2026 - Wettbewerb
Österreich – Analysatoren – 6218 - Medizinisch technische Geräte 03
OJ S 158/2026 18/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMedizinische Universität Wien
E-Mailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel6218 - Medizinisch technische Geräte 03
BeschreibungDie Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Medizinische Mess- und Analysesysteme, Medizinisch-technische Geräte und Elisa-Ausrüstungg zur Vergabe gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.
Kennung des Verfahrens2ec9daa5-6832-4908-9306-76ac8b031203
Interne Kennung6218
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38434000 Analysatoren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38434570 Hämatologie-Analysegeräte, 38434540 Biomedizinische Geräte, 38434580 Immunoassay-Analysegeräte
2.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung
Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem FehlverhaltenUnternehmen sind auszuschließen gem § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, wenn über das Vermögen des Unternehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen einen Auszug aus der Insolvenzdatei gemäß § 256 der Insolvenzordnung – IO, RGBl. Nr. 337/1914, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 2 BVergG 2018) vorzulegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn dieseim Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend plausible Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Unternehmer mit anderen Unternehmern für den öffentlichen Auftraggeber nachteilige Abreden getroffen hat, die gegen die guten Sitten verstoßen, oder mit anderen Unternehmern Abreden getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbes abzielen. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 auszuschließen wenn diese im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechtes, begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber auf geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die Registerauskunft für Verbände gemäß § 89m des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers sofern es sich bei dem*der Bieter*in um eine juristische Person handelt (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018) sowie die Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277/1968 oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers. Die Strafregisterauszüge sind nur von handelsrechtlichen Geschäftsführern / Vorstandsmitgliedern vorzulegen (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 1 BVergG 2018), wobei diese von Prokuristen und Mitgliedern des Aufsichtsrates ist die Beibringung nicht erforderlich ist. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenUnternehmen werden ausgeschlossen gem § 78 Abs 1Z 11 BVergG 2018 wenn versucht wurde, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt hat, die die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers über den Ausschluss oder die Auswahl von Unternehmern oder die Zuschlagserteilung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht wurde, solche Informationen zu übermitteln. Angebote können gem § 141 Abs 2 BVergG 2018 ausgeschieden werden, wenn Bieter:innen es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärungen einer nachvollziehbaren Begründung entbehren. Von einem Bieter, der im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig ist, können auch Aufklärungen über die Zulässigkeit der Ausübung der Tätigkeit in Österreich verlangt werden
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenGem § 78 Abs 1 Z 7 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn ein Interessenskonflikt gem § 26 BVergG 2018 nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen vermieden werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensGem § 78 Abs 1 Z 8 BVergG 2018 sind Unternehmen auszuschließen, wenn aufgrund der Beteiligung des Unternehmers an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens gemäß § 25 der faire und lautere Wettbewerb unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verzerrt werden würde.
Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder SozialversicherungsbeiträgenUnternehmen sind gem § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 auszuschließen wenn der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, nicht erfüllt hat und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung in Österreich oder gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, festgestellt wurde, oder durch den öffentlichen Auftraggeber auf andere geeignete Weise nachgewiesen wurde. Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund gem § 78 Abs 1 und 2 BVergG 2018 vorliegt haben Bieter:innen die letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine WEBEKU-Auskunft und die letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961oder ein Auszug aus dem Steuerkonto, oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (hinsichtlich § 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018).Die Auftraggeberin wird weiters über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bieter*innen und deren Subunternehmer*innen eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, und eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG einholen, um zu prüfen, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG oder gemäß den §§ 28 oder 29 LSD-BG zuzurechnen ist.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel6218 - Medizinisch technische Geräte 03
BeschreibungDie Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von Medizinische Mess- und Analysesysteme, Medizinisch-technische Geräte und Elisa-Ausrüstungg zur Vergabe gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.
Interne Kennung6218
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38434000 Analysatoren
5.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungBilligstbieterprinzip
BeschreibungBilligstbieterprinzip
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://meduniwien.vemap.com
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameBeschaffungsportal der AuftraggeberIn bzw. der vergebenden Stelle.
URLhttps://meduniwien.vemap.com
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://meduniwien.vemap.com
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Frist für den Eingang der Angebote21/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss5 Monate
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMedizinische Universität Wien
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMedizinische Universität Wien
Registrierungsnummer9110010535681
PostanschriftSpitalgasse 23
StadtWien
Postleitzahl1090
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Mailbeschaffung@meduniwien.ac.at
Telefon+43 14016020420
Internetadressehttps://meduniwien.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)https://meduniwien.vemap.com
Profil des Erwerbershttps://meduniwien.vemap.com
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0100
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer9110008059823
PostanschriftErdbergstraße 192 - 196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+43 1601490
Fax+43 1711238891541
Internetadressehttp://www.bvwg.gv.at
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)http://www.bvwg.gv.at
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9999
Offizielle Bezeichnungvemap Einkaufsmanagement GmbH
RegistrierungsnummerTED20
PostanschriftBerggasse 31
StadtWien
Postleitzahl1090
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Mailoffice@vemap.com
Telefon+43 13157940
Internetadressehttps://www.vemap.com
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)https://www.vemap.com
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd64fc0b1-5ef6-4f54-8199-03392452525e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/08/2026 08:26:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung570113-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe158/2026
Datum der Veröffentlichung18/08/2026