570144-2026 - Ergebnis
Deutschland – Rolltreppen – Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
OJ S 158/2026 18/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
E-Mailvergabestelle@vgf-ffm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFahrtreppenerneuerung 2026/2027
BeschreibungErneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.
Kennung des Verfahrens84e01997-3955-4e64-8065-1a8ecf2f936c
Interne KennungVGF-EU 113/26
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42416400 Rolltreppen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Anbieter muss dem Angebot folgende Unterlagen beifügen: (1) Einen ausführlichen technischen Erläuterungsbericht über Fahrtreppen für Innenräume sowie wetterfeste Fahrtreppen. Dieser Bericht soll umfassende technische Einzelheiten als Ergänzung zu den zeichnerischen Unterlagen enthalten. Mindestens die folgenden Baugruppen sind in einem strukturierten Bericht vollständig zu beschreiben: - Hauptträgerkonstruktion - Aufbau und Ausführung der Antriebsmaschinen, Typen, Leistungen - Materialgüten der verwendeten Maschinenbauteile - Material der Stufenrollenlaufbandagen - Aufbau und Ausführung des Bremssystems - Stufeneinweiser - Stufenkette - Ketten und Kettenbelastung im Umkehrbereich - Kettenspannvorrichtung automatisch - Behandlung der Ketten gegen Korrosion - Blechbekleidung, Materialgüte - Aufbau der Anstriche auf Stahlteilen - Funktionsweise und Ausführung des Heizsystems - Wartungsumfang - Aufbau und Ausführung der Steuerung - Stückliste der vorgesehenen elektrischen Geräte mit Typenangaben - Werksprüfprotokoll (2) Übersichtszeichnungen der Fahrtreppen sind beizufügen, mit Hauptmaßen und folgenden Detailzeichnungen: - Ausbildung des Balustradenabschlusses gegen Boden- und Podestbeläge sowie gegen Mauersockel - Stoß der Hauptträgerkonstruktion - Kabelführung und Anordnung der Sicherheitskontakte sowie aller elektrischen Verbraucher in der Fahrtreppe - Bremssystem - Stufenabsenkvorrichtung - Kammplatteneinlaufsicherung - Konstruktion und Aufbau Stufenkette - Kettenspannvorrichtung - Handlaufeinführungskontakte - Handlaufabwurfkontakte - Fahrtreppenauflager - Stufenkette - Stufenkettenabdeckung und Abdeckung der Umlenkräder - Stufenbandverriegelung - Verbindliche Konstruktionszeichnungen aus der der Übergangsradius und der horizontale Stufeneinlauf hervorgehen. (3) Beschreibung von Montagevorgang und Montagezeit. (4) Bedienungsvorschriften mit Schmierplan und Wartungsbuch (5) Konstruktionszeichnungen eines Fahrtreppengerüstes (Typenzeichnung) für alle Förderhöhen mit Lastangaben und statischer Berechnung (Standfestigkeitsnachweis) beizufügen. Unterlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: -HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen -HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: -Leistungsbeschreibung -108 Information Datenschutz VGF 08_23 -HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen -HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen -AVA-Richtlinie der VGF -AAW Kabel-und-Leitungen_24-01-2024-11-06 -Brandschutzordnung unterirdische Verkehrsanlagen -ELVOR_NT3_4.3_Allgemeiner Vortext -ELVOR_NT3_4.4_Zusätzlicher Vortext -Bürgschaftsformulare (Abschlagszahlungs- Vorauszahlungsbürgschaft, Bürgschaft für Mängelansprüche, Vertragserfüllungsbürgschaft) -Baubeschreibung -Einbauzeichnungen -Leistungsverzeichnisse der Lose: Los 1, Los 2 und Los 3 im Format „pdf“ C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen - HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft - Ausgefüllte elektronische Leistungsverzeichnisse, einreichen bitte im Format „X84“, für ein oder mehrere Lose: Los 1, Los 2, und Los 3 - Register 1 bis 4: die Vorgaben, Anforderungen und Bedingungen sind verpflichtend und zu unterzeichnen: 2025 Register 1, Anforderungen, Terminpläne 2025 Register 2, FT Besondere Bedingungen.pdf 2025 Register 3, FT Technische Bedingungen.pdf 2025 Register 4, FT Anlagen, technisch.pdf - 2025 Register 5, Wartungsvertrag Fahrtreppen.pdf - Eigenerklärung Sanktion gegen Russland - aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. - Kopie des aktuell gültigen Handelsregisterauszugs (soweit die Bieterin dazu verpflichtet ist) - Preisermittlung über Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17 - 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17 - Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn - Empfohlen: Formular Objekt-/Ortsbesichtigungen - Eigenerklärung zur Versicherungspflicht D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: -HVA L-StB Verpflichtungserklärung -Urkalkulation -Bürgschaftsformulare (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft, Bürgschaft für Mängelansprüche, Vertragserfüllungsbürgschaft) - Versicherungspflicht Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht- Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden -Versicherung) aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages sowie ggf. eine Bauleistungsversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und nachzuweisen. Die Deckungssumme der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung muss mindestens jeweils EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) betragen. Zahlungsplan 1.1. Zahlung der ersten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert nach vollständiger Einreichung der nachfolgend genannten Unterlagen bei der VGF durch den AN: -Auftragsbestätigung, -Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% vom Bruttoauftragswert -Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 35 % des Bruttoauftragswertes zur Sicherung der ersten Zahlungsrate. 1.2. Zahlung der zweiten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert je Fahrtreppe, erfolgt nach Montagebeginn und bei gleichzeitiger Übergabe der Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zur Sicherung der zweiten Rate in Höhe von 35,0%. 1.3. Zahlung der dritten Rate in Höhe von 30,0% des Bruttoauftragswertes je Fahrtreppe, nach erfolgreich bestandener Abnahme der letzten Fahrtreppe- und nach Übergabe der gesamten und vollständigen Dokumentation. 2. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Bruttoauftragswertes.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 1 HW)
BeschreibungDie Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56
Interne Kennung746b8013-89ec-4769-aa16-2a53b71d903e
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42416400 Rolltreppen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit15/11/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 1: bis 15.11.2027 (Hauptwache)" ist pönalisiert. Los 1 Station Hauptwache Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Die Inbetriebnahmen der Fahrtreppen der Station Hauptwache, Fahrtreppen 05, 06, 12, 13, 55 und 56 müssen bis einschließlich 15.11.2027 erfolgt sein. Im Zuge der Erneuerung der Fahrtreppe 56, muss das Bauwerk inspiziert und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Hierfür muss zwischen Ausbau der Fahrtreppe und wieder Einbau mit einer Unterbrechung von 2 Wochen gerechnet werden. Der Termin 15.11.2027 ist pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist (15.11.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Aus Brandschutztechnischer Sicht sind folgende Randbedingungen einzuhalten. Die Baumaßnahme ist in drei Bauabschnitte zu unterteilen. Die Reihenfolge der Baumaßnahmen obliegt dem AN. a.) Treppenaufgang Fahrtreppen 05 und 06 b.) Treppenaufgang Fahrtreppen 12 und 13 c.) Treppenaufgang Fahrtreppen 55 und 56 Die Baumaßnahmen a und b dürfen sich terminlich nicht überschneiden und müssen getrennt voneinander ausgeführt werden. Die Einschränkung der anliegenden Gehtreppe (zu b) darf für den Zeitraum der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme maximal 0,6m betragen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Los zuzüglich pro angebotenem Los: Gesamtkosten für Wartungskosten (pro Fahrtreppe, für 60 Monate, für Anzahl Fahrtreppen).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
5.1.
LosLOT-0002
TitelFahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 2 RM)
BeschreibungDie Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 2 Fahrtreppen in der Station Dom/Römer, interne Nummer 01 und 02
Interne Kennung7214e503-a181-4b2f-8d24-10ac1013c7be
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42416400 Rolltreppen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit15/11/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 2: bis 15.10.2027 (Dom/Römer)" ist pönalisiert. Los 2 Station Dom/Römer Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Die Inbetriebnahmen beider Fahrtreppen der Station Dom/Römer, Fahrtreppen 01 und 02, müssen bis einschließlich 15.10.2027 erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist (15.10.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Zwischen Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme ist die Bauzeit auf sieben Wochen zu beschränken. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Los zuzüglich pro angebotenem Los: Gesamtkosten für Wartungskosten (pro Fahrtreppe, für 60 Monate, für Anzahl Fahrtreppen).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
5.1.
LosLOT-0003
TitelFahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 3 KW)
BeschreibungDie Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11
Interne Kennungc8fdc52d-e70a-456b-87fd-533f2b6ec63c
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42416400 Rolltreppen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit15/11/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 3: bis 30.07.2027 (Konstablerwache)" ist pönalisiert. Los 3 Station Konstablerwache Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Station Konstablerwache im Projektablauf zu priorisieren. Die Maßnahmen „Los 3, Station Konstablerwache, Fahrtreppen 03, 10 und 11“ müssen bis einschließlich 30.07.2027 abgeschlossen sein. Bei Überschreitung dieser Frist (30.07.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,0833% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den technischen Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Aus Brandschutztechnischer Sicht sind folgende Randbedingungen einzuhalten. Im ersten Bauabschnitt werden die Fahrtreppen 10 und 11 erneuert. Im zweiten Bauabschnitt die Fahrtreppe 03. Die Baumaßnahmen dürfen sich terminlich nicht überschneiden und müssen getrennt voneinander ausgeführt werden. Die Einschränkung der anliegenden Gehtreppe darf für den Zeitraum der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme maximal 0,6m betragen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Los zuzüglich pro angebotenem Los: Gesamtkosten für Wartungskosten (pro Fahrtreppe, für 60 Monate, für Anzahl Fahrtreppen).
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchindler Aufzüge&Fahrtreppen GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2026725039 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002 - Schindler Aufzüge&Fahrtreppen GmbH
TitelAus Gründen des Bieterschutzes und Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes wird von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes abgesehen.
Datum der Auswahl des Gewinners05/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses17/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchindler Aufzüge&Fahrtreppen GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2026725039 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002 - Schindler Aufzüge&Fahrtreppen GmbH
TitelAus Gründen des Bieterschutzes und Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes wird von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes abgesehen.
Datum der Auswahl des Gewinners05/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses17/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTK Aufzüge GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2026725352 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - TK Aufzüge GmbH
TitelAus Gründen des Bieterschutzes und Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes wird von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes abgesehen.
Datum der Auswahl des Gewinners05/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses17/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots1,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Registrierungsnummer1698af6e-a096-45d4-a96e-39c0accd6b60
AbteilungEinkauf & Materialwirtschaft
PostanschriftKurt-Schumacher-Str. 8
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf & Materialwirtschaft
E-Mailvergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon+49 6921323300
Internetadressehttps://www.vgf-ffm.de/
Profil des Erwerbershttps://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
PostanschriftDienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126603
Fax+49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Registrierungsnummer73662234-4e4b-4c2d-87ae-503330ee0516
AbteilungEinkauf & Materialwirtschaft
PostanschriftKurt-Schumacher-Straße 8
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf & Materialwirtschaft
E-Mailvergabestelle@vgf-ffm.de
Telefon+49 6921323300
Internetadressehttps://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungTK Aufzüge GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummercabfb089-57e9-4aee-a143-359195000177
StadtFeldkirchen
Postleitzahl85622
Land, Gliederung (NUTS)Ebersberg (DE218)
LandDeutschland
E-Mailchristian.stober@tkelevator.com
Telefon01727352245
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungSchindler Aufzüge&Fahrtreppen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer499c65c6-74e0-49c2-b9f3-3d7053305afe
StadtBerlin
Postleitzahl12105
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailausschreibungenPT.de@schindler.com
Telefon+49 3070292745
Fax+49 3070292324
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2aff4470-99ef-4a54-8628-68d20097fa65  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/08/2026 10:30:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung570144-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe158/2026
Datum der Veröffentlichung18/08/2026