Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das antragstellende Unternehmen muss
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(2) über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Auftragskapazität verfügen,
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(2a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(2b) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2c) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(3) über eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit und Erfahrungswerte aus der Ausführung vergleichbarer Auftragsarten bzw. Leistungsbereiche verfügen, um die Aufträge fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
(3a) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),
(3c) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
(4)Technische Präqualifikation
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
4a) Der Dieselkraftstoff muss zwingend im Minimum der DIN EN 590 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen;
4b) Je nach Jahreszeit werden unterschiedliche Anforderungen an das Kälteverhalten des Dieselkraftstoffs gestellt;
4c) Die eingesetzten Fahrzeuge haben die Euro-Norm und entsprechen den gültigen ADR Vorschriften;
4d) Es wird jeweils nur ein Tank befüllt (nicht mehrere gleichzeitig);
4e) Betankung muss ohne Pumpendruck durchgeführt werden (keine Druckbetankung);
4f) Die Mitlieferung eines EG-Sicherheitsdatenblattes entsprechend Art. 31 der Verordnung (EG) Nr.1907/2006(REACH-Verordnung) sowie §5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils aktuellen Fassung(Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008/EG) ist zwingend erforderlich;
4g) Im Lieferantenportal ist uns ein Produktdatenblatt für den Dieselkraftstoff schwefelfrei hochzuladen.