570261-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Informationssysteme und Server
OJ S 200/2022 17/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulfig, Robert
E-Mail: Robert.Ulfig@deutschebahn.com
Telefon: +49 6926543369
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (DDI-Systeme)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50576
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48800000 Informationssysteme und Server
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (DDI-Systeme)
Um für die Digitalisierung notwendigen zentralen Netzwerkdienste (DNS u. DHCP) sowie ein zentrales Tool zur Dokumentation und Planung von IP-Adressen bereitstellen zu können, werden DDI- (DNS, DHCP, IPAM) Systeme benötigt Die DDI-Systeme finden in verschiedenen Netzbereichen und Projekten Verwendung. Neben der Lieferung ist Integration und der Support Bestandteil des Rahmenvertrages.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (Kurz DDI-Systeme).
Um für die Digitalisierung notwendigen zentralen Netzwerkdienste (DNS u. DHCP) sowie ein zentrales Tool zur Dokumentation und Planung von IP-Adressen bereitstellen zu können, werden DDI- (DNS, DHCP, IPAM) Systeme benötigt Die DDI-Systeme finden in verschiedenen Netzbereichen und Projekten Verwendung. Neben der Lieferung ist Integration und der Support Bestandteil des Rahmenvertrages.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 084-227950
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung und Support von DNS, DHCP und IPAM -Systemen (DDI-Systeme)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Kein wertungsfähiges Angebot ist eingegangen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/10/2022