570953-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
OJ S 158/2026 18/08/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDortmunder Stadtwerke AG
E-Mailstefan.mager@luther-lawfirm.com
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFlughafen Dortmund GmbH
E-Mailstefan.mager@luther-lawfirm.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen für DSW21 sowie Flughafen Dortmund GmbH für einen Interimszeitraum im "Los 8". DSW21 beschafft gemeinsam mit der Flughafen Dortmund GmbH im Rahmen dieser Ausschreibung Personenverkehrsdienste. Die Ausschreibung umfasst die interimsweise Vergabe der Personenverkehrsdienste im städtischen Busverkehr im Linienverkehr im Bedienungsgebiet der Auftraggeber.
Kennung des Verfahrens63d06fa8-35f7-4c08-aece-ad7f988f2cb0
Interne Kennung1472323-2
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDortmund
Postleitzahl44141
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDFDQU6#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
BeschreibungDie ausgeschriebenen Busverkehrsleistungen sind im Zeitraum ab dem 21. September 2026 (Betriebsaufnahme Stufe 1) sowie ab dem 2. November 2026 in Vollausrüstung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo zu erbringen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 9. September 2027 und beträgt knapp 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit knapp 18 Monate und endet spätestens zum 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.
Interne Kennung1472323-2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDortmund
Postleitzahl44141
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit50 Wochen
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur in dem Fall erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar
BeschreibungHonorar
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDortmunder Stadtwerke AG
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDie Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige BegründungDSW21 und die Flughafen Dortmund GmbH haben in einer europaweiten Ausschreibung im Kalenderjahr 2021 (EU-Bekanntmachungsnummer 139793-2021-DE) die Busverkehrsleistungen ab dem 10. Januar 2022 für einen Zeitraum von insgesamt 72 Monaten (inkl. Verlängerungsoptionen) vergeben. Im Los 8 wurde einem Unternehmer der Zuschlag für Leistungen, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erteilt. Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 kündigte der Bestandsunternehmer an, zum Betriebsende des Tages die Leistungserbringung einzustellen. Trotz mehrerer Aufforderungen erfolgte keine Wiederaufnahme des Linienbetriebs, sodass die Auftraggeber die fristlose Kündigung des Bestandsauftrags erklären mussten. Infolge der Kündigung des Bestandsvertrags steht nun endgültig fest, dass die Leistungen im Los 8 dauerhaft neu beschafft werden müssen. Mit dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sollen diese Leistungen dem Wettbewerb zugeführt werden. Es ist angestrebt, dass die Leistungen mit dieser Vergabe ab dem 21. September 2026 durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden. Mit dieser Vergabe soll der durch die Kündigung endgültig entstandene Beschaffungsbedarf für den Zeitraum bis zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung gedeckt werden. Hierfür wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, mit dem ein angemessener Wettbewerb geschaffen wurde. Parallel zu dieser Ausschreibung hat DSW21 am 31. Juli 2026 eine Markterkundung zur Vorbereitung des EU-weiten Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO. Die Personenverkehrsleistungen sind als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge kontinuierlich durch den Auftraggeber bereitzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Bestandsauftragnehmer und die Notwendigkeit zur fristlosen Kündigung waren für die Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die Linienverkehrsleistungen sind daher schnellstmöglich in einem wettbewerblichen Verfahren unter Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs zu beschaffen, damit die Linien auch künftig bedient werden können. Die Leistungen können zudem nur im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtzeitig beschafft werden. Dies ermöglicht die Durchführung eines Preiswettbewerbs und damit eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Kalendertagen. Zudem reduzieren sich die Zeiträume zur Prüfung der Angebote. Die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs hätte das Verfahren um mindestens 15 Tage verlängert, § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO. In einem EU-weiten Vergabeverfahren hätte eine Vergabe im Qualitätswettbewerb erfolgen müssen. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen führen, da den Bietern hinreichend Zeit zur Konzepterstellung einzuräumen ist und die Festlegung der Mindestfristen nach § 16 Abs. 1 SektVO nicht zulässig gewesen wäre. Zudem steigt der Auswertungs- und Dokumentationsaufwand. Daher konnten die Leistungen lediglich mit einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb alsbald dem Markt zugeführt werden. Der Interimsauftrag beschränkt sich zudem auf das erforderliche Mindestmaß. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf einen Zeitraum vom 21. September 2026 bis zum 9. September 2027 und unterschreitet somit 12 Monate. Der Interimsvertrag enthält eine dreimalige Option zur Verlängerung des Vertrags um jeweils zwei Monate, deren Ausübung an das Ergebnis des EU-weiten Vergabeverfahrens geknüpft wird. Sie darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat. Eine Verlängerung des Vertrags ist somit ausschließlich beim Vorliegen bestimmter Gründe möglich.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTRD-Reisen_Fischer_GmbH___Co._KG(NW11543F1543F) vom 7.8.2026
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1472323-2
TitelFremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Datum der Auswahl des Gewinners14/08/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDortmunder Stadtwerke AG
RegistrierungsnummerHRB 2391
PostanschriftDeggingstraße 40
StadtDortmund
Postleitzahl44141
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
KontaktpersonLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mailstefan.mager@luther-lawfirm.com
Telefon+49 201922024014
Internetadressehttps://www.bus-und-bahn.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungFlughafen Dortmund GmbH
RegistrierungsnummerDE 811177563
PostanschriftFlugplatz 21
StadtDortmund
Postleitzahl44319
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
KontaktpersonLuther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mailstefan.mager@luther-lawfirm.com
Telefon+49 201922024014
Internetadressehttps://www.dortmund-airport.com/de/passagiere-und-besucher
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
RegistrierungsnummerDE164242157
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 251411-1604
Fax+49 251411-2165
Internetadressehttps://www.brms.nrw.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungTRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 124917768
PostanschriftIm Spähenfelde 51
StadtDortmund
Postleitzahl44143
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
E-Maildisposition@trd.de
Telefon0231-575820
Fax0231-57582222
Internetadressehttps://www.trd.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbe30e947-0c04-4d31-8a50-28dd991e4e89  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/08/2026 15:45:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung570953-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe158/2026
Datum der Veröffentlichung18/08/2026