570963-2021 - ErgebnisDeutschland-Trier: Straßenkehrmaschinen
OJ S 217/2021 09/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Trier
Postanschrift: Am Augustinerhof
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Steffgen, Martin
E-Mail: vergabestelle@trier.de
Telefon: +49 6517184601
Fax: +49 6517184608
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
7EU/21 Leasing von sechs Kompaktkehrmaschinen für die Straßenreinigung über 48 Monate
Referenznummer der Bekanntmachung: 7EU/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34921100 Straßenkehrmaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leasing von sechs Kompaktkehrmaschinen für die Straßenreinigung über 48 Monate
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 334 877,76 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34921100 Straßenkehrmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leasing von sechs Kompaktkehrmaschinen mit einem z.G.G. von 2,8 to mit Winterdienstpaket.
Ausgeschrieben sind Neufahrzeuge.
Alle einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln, Normen, einschließlich aller Durchführungsanweisungen sowie die EG-Richtlinien und die Vorschriften der FZV und StVZO müssen beim Bau beachtet werden. Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik
entsprechen. Die für die Fertigung des Fahrzeugs verwendeten Bauteile müssen ungebraucht und aus neuster Produktion sein.
Sämtliche An- und Aufbauteile sowie das Zubehör – mit Ausnahme der Wechselteile – sind betriebsfertig am Fahrzeug montiert.
Dem Fahrzeug liegt die vorbereitete Zulassungsbescheinigung Teil II, eine TÜV-Bescheinigung, eine EG Übereinstimmungsbescheinigung der Bundesrepublik Deutschland oder eine Betriebserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland bei.
Bei Anlieferung erfolgt je Kehrmaschine eine Einweisung des Käufers durch den Verkäufer vor Ort.
Angeboten wird das betriebsfertige Fahrzeug inklusive aller Neben- und Überführungskosten.
Zur Produktbewertung ist dem Auftraggeber nach der Submission eine Maschine mit Vorlaufzeit von 14 Tagen für einen Zeitraum von 1 Woche für eine Vorführung und Probefahrt zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Es werden nur diejenigen Bieter aufgefordert, die durch die Bewertung rechnerisch noch in der Lage sind den Zuschlag zu erhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Energieverbrauch / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Inhalt Kehrbehälter / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Produktbewertung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Nach Ablauf der Leasingzeit ist keine Übernahme der Maschinen vorgesehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 122-322873
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
7EU/21 Leasing von sechs Kompaktkehrmaschinen für die Straßenreinigung über 48 Monate
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kärcher Municipal GmbH
Postanschrift: Mahdenstraße 8
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72768
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 334 877,76 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die jeweiligen Nachweise und Formblätter sind, soweit nicht elektronisch ausfüllbar, bei Angebotsabgabe unter "Eigene Anlagen" hochzuladen. Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (oder Präqualifikationsnachweis, oder EinheitlicheEuropäische Eigenerklärung),
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
— Mustererklärung 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des
Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
— Fahrzeugbeschreibung & Ausstattungsliste, in der die Ausstattungsmerkmale ersichtlich sind.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/11/2021