571229-2023 - ErgebnisDeutschland-Landshut: Netzwerkinfrastruktur
OJ S 183/2023 22/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LAKUMED - Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Postanschrift: Achdorfer Weg 3
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AGKAMED GmbH
E-Mail: vergabe@agkamed.de
Telefon: +49 20118550
Fax: +49 2011855399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Infrastruktur Hardware - LAKUMED
Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-085-2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Landshuter Kommunalunternehmen für Medizinische Versorgung (LAKUMED Kliniken) ist der Dienstleister für die Krankenhäuser Landshut-Achdorf, Vilsbiburg und Rottenburg. Rottenburg wird nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, IT-Komponenten werden für diesen Standort nicht beschafft.
Die LAKUMED Kliniken planen die Beschaffung, Lieferung, Installation und Konfiguration von IT-Infrastrukturkomponenten (Server, SAN, LAN, etc.).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 164 458,74 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: LAKUMED - Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts) Achdorfer Weg 3 84036 Landshut
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Landshuter Kommunalunternehmen für Medizinische Versorgung (LAKUMED Kliniken) ist der Dienstleister für die Krankenhäuser Landshut-Achdorf, Vilsbiburg und Rottenburg. Rottenburg wird nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, IT-Komponenten werden für diesen Standort nicht beschafft.
Die LAKUMED Kliniken planen die Beschaffung, Lieferung, Installation und Konfiguration von IT-Infrastrukturkomponenten (Server, SAN, LAN, etc.). Des Weiteren muss bei der Implementierung eine Übergabe in Form einer schriftlichen Dokumentation, wie auch ein "Training on the job" für die verantwortlichen Administratoren erfolgen.
Dieses Dokument gibt eine Übersicht über die benötigten Komponenten wie Hard-, Software sowie Dienstleistung welche ausgeschrieben, beschafft und implementiert werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 134-423185
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe ACP IT Solutions AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
18/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ACP IT Solutions AG
Postanschrift: Carl-Jordan-Str. 18a
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83059
Land: Deutschland
E-Mail: martin.kuehbauch@acp.de
Telefon: +49 1624198157
Internet-Adresse: https://www.acp.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1EB52PY6
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/09/2023