571974-2023 - ErgebnisDeutschland-Coesfeld: Straßentransport/-beförderung
OJ S 183/2023 22/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Coesfeld - Der Landrat
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 7
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Frau Wenker
E-Mail: zentrale-vergabestelle@kreis-coesfeld.de
Telefon: +49 2541/18-1405
Fax: +49 2541/18-1499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-coesfeld.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex-post: Quartiers-Carsharing in der Gemeinde Senden im Rahmen des Bürgerlabors Mobiles Münsterland
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0-004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Einrichtung eines Car-Sharing-Angebotes soll nun zusätzlich zu den anderen Teilprojekten den Anreiz erhöhen, das eigene Auto immer öfter stehen zu lassen, um dem eigentlichen Gesamtziel einer umwelt- und klimagerechteren Mobilität näher zu kommen. Es fördert die individuelle Mobilität und erleichtert die Ergänzung eines umfassenden ÖPNV-Systems durch Sharing-Mobilität. Da sich das in einigen Großstädten eingeführte Free-Floating-System im ländlichen Raum aufgrund der Siedlungsstrukturen nicht in Frage kommt, soll im Rahmen des Projekts ein stationsgebundenes Car-Sharing-System etabliert werden. Durch ein fußläufig erreichbares "Quartiers"-Car-Sharing direkt in den Wohngebieten wird ein Anreiz geschaffen, für Fahrten, die nicht oder nur sehr schlecht mit dem ÖPNV gelöst werden können, auf ein Car-Sharing-Fahrzeug statt auf den privaten Pkw zurückzugreifen.
Das Angebot versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zum ÖPNV. Abonnentinnen und Abonnenten sollen finanzielle Vorteile bei der Nutzung des Carsharing-Angebots erhalten. Zudem soll das Angebot mittelfristig in die MaaS-App (Mobility as a Service) des Kreises Coesfeld integriert werden, um es ganzheitlich in die ÖPNV-Landschaft einzubinden. Die kommit! -App ermöglicht die Buchung von Wegeketten und soll möglichst viele Mobilitätsdienstleistungen im Kreis Coesfeld bündeln.
Der Kreis Coesfeld will zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein stationsbasiertes Carsharing in Wohnquartieren in der Gemeinde Senden anbieten. Geplant sind die Standorte Senden-Erlengrund (2 Fahrzeuge), Senden-Hagenkamp (2 Fahrzeuge), Senden-Langeland (2 Fahrzeuge), Senden West-Drachenwiese (2 Fahrzeuge) und Senden West-Schloßfeld (2 Fahrzeuge). Mitte 2024 soll zusätzlich das Neubaugebiet Senden - Huxburg (2 Fahrzeuge) folgen. Die Vertragslaufzeit für alle Fahrzeuge endet am 31.03.2026. Eine Übersicht der Standorte und weiterführendes Kartenmaterial können dem Anhang entnommen werden (s. im Bereich "Vergabeunterlagen" unter "Leistungsbeschreibungen").
Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge und der Software, die Sicherstellung der geforderten Funktionen und der Verfügbarkeit sowohl der Fahrzeuge als auch der Software.
Die mögliche negative Differenz zwischen den angebotenen Mindestumsätzen je Monat der beiden Fahrzeuge je Standort und der Summe der verbuchten Umsätze sind dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und werden dem Bieter erstattet. Etwaige Mehreinnahmen erhält der Auftraggeber vom Bieter. Die Umsätze sind dem Auftraggeber monatlich transparent darzulegen.
Ziel ist es, die Flotte vollelektrisch zu betreiben. Die Gemeinde Senden und der Kreis Coesfeld arbeiten daran, die geeignete Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Übergangsweise kann der Betrieb durch Pkw mit Verbrennungsmotor erfolgen. Exklusive Stellplätze für die Sharing-Fahrzeuge werden durch die Gemeinde Senden kostenlos bereitgestellt. Dem Bietenden obliegt es, geeignete Beschilderung für das Carsharing an den jeweiligen Parkplätzen zu organisieren und der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll Kontakt mit der Gemeinde Senden aufgenommen werden. Kosten und etwaige Genehmigungsgebühren sind vom Bieter zu tragen. Der Betrieb des Sharing-Angebots erfolgt durch den Bieter im Auftrag des Kreises Coesfeld. Die Konditionen für die Endkunden werden durch den Kreis Coesfeld festgelegt. Auch Marketing und Öffentlichkeitsarbeit liegen bei dem Kreis Coesfeld der Gemeinde Senden, sowie der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als Mobilitätspartner des Kreises Coesfeld. Der Bieter ist aber aufgefordert, sein Know-how in der Kundenansprache ins Projekt einzubringen. Die Ausschreibung ist an die Förderung durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) vom 01.07.2022 gebunden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 156 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Hauptort der Ausführung: 48308 Senden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Einrichtung eines Car-Sharing-Angebotes soll nun zusätzlich zu den anderen Teilprojekten den Anreiz erhöhen, das eigene Auto immer öfter stehen zu lassen, um dem eigentlichen Gesamtziel einer umwelt- und klimagerechteren Mobilität näher zu kommen. Es fördert die individuelle Mobilität und erleichtert die Ergänzung eines umfassenden ÖPNV-Systems durch Sharing-Mobilität. Da sich das in einigen Großstädten eingeführte Free-Floating-System im ländlichen Raum aufgrund der Siedlungsstrukturen nicht in Frage kommt, soll im Rahmen des Projekts ein stationsgebundenes Car-Sharing-System etabliert werden. Durch ein fußläufig erreichbares "Quartiers"-Car-Sharing direkt in den Wohngebieten wird ein Anreiz geschaffen, für Fahrten, die nicht oder nur sehr schlecht mit dem ÖPNV gelöst werden können, auf ein Car-Sharing-Fahrzeug statt auf den privaten Pkw zurückzugreifen.
Das Angebot versteht sich ausdrücklich als Ergänzung zum ÖPNV. Abonnentinnen und Abonnenten sollen finanzielle Vorteile bei der Nutzung des Carsharing-Angebots erhalten. Zudem soll das Angebot mittelfristig in die MaaS-App (Mobility as a Service) des Kreises Coesfeld integriert werden, um es ganzheitlich in die ÖPNV-Landschaft einzubinden. Die kommit! -App ermöglicht die Buchung von Wegeketten und soll möglichst viele Mobilitätsdienstleistungen im Kreis Coesfeld bündeln.
Der Kreis Coesfeld will zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein stationsbasiertes Carsharing in Wohnquartieren in der Gemeinde Senden anbieten. Geplant sind die Standorte Senden-Erlengrund (2 Fahrzeuge), Senden-Hagenkamp (2 Fahrzeuge), Senden-Langeland (2 Fahrzeuge), Senden West-Drachenwiese (2 Fahrzeuge) und Senden West-Schloßfeld (2 Fahrzeuge). Mitte 2024 soll zusätzlich das Neubaugebiet Senden - Huxburg (2 Fahrzeuge) folgen. Die Vertragslaufzeit für alle Fahrzeuge endet am 31.03.2026. Eine Übersicht der Standorte und weiterführendes Kartenmaterial können dem Anhang entnommen werden (s. im Bereich "Vergabeunterlagen" unter "Leistungsbeschreibungen").
Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge und der Software, die Sicherstellung der geforderten Funktionen und der Verfügbarkeit sowohl der Fahrzeuge als auch der Software.
Die mögliche negative Differenz zwischen den angebotenen Mindestumsätzen je Monat der beiden Fahrzeuge je Standort und der Summe der verbuchten Umsätze sind dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und werden dem Bieter erstattet. Etwaige Mehreinnahmen erhält der Auftraggeber vom Bieter. Die Umsätze sind dem Auftraggeber monatlich transparent darzulegen.
Ziel ist es, die Flotte vollelektrisch zu betreiben. Die Gemeinde Senden und der Kreis Coesfeld arbeiten daran, die geeignete Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Übergangsweise kann der Betrieb durch Pkw mit Verbrennungsmotor erfolgen. Exklusive Stellplätze für die Sharing-Fahrzeuge werden durch die Gemeinde Senden kostenlos bereitgestellt. Dem Bietenden obliegt es, geeignete Beschilderung für das Carsharing an den jeweiligen Parkplätzen zu organisieren und der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll Kontakt mit der Gemeinde Senden aufgenommen werden. Kosten und etwaige Genehmigungsgebühren sind vom Bieter zu tragen. Der Betrieb des Sharing-Angebots erfolgt durch den Bieter im Auftrag des Kreises Coesfeld. Die Konditionen für die Endkunden werden durch den Kreis Coesfeld festgelegt. Auch Marketing und Öffentlichkeitsarbeit liegen bei dem Kreis Coesfeld der Gemeinde Senden, sowie der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) als Mobilitätspartner des Kreises Coesfeld. Der Bieter ist aber aufgefordert, sein Know-how in der Kundenansprache ins Projekt einzubringen. Die Ausschreibung ist an die Förderung durch die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) vom 01.07.2022 gebunden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Operativer Starttermin des Angebots / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 80 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zur Laufzeit des Vertrages:
Start: schnellstmöglich nach Auftragserteilung
Ende: 31.03.2026
Zu den Zuschlagskriterien:
Der Angebotspreis umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge, Dienstleistungen sowie alle Nebenkosten wie Fahrtkosten etc. Es ist eine Bindefrist von 6 Wochen einzuhalten. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Die Verteilung der Punkte ist der folgenden Matrix zu entnehmen.
- Zuschlagskriterium Preis 80%
Bewertet wird: angebotener Mindestumsatz je Fahrzeug
Punkteverteilung: 80 Punkte für günstigstes Angebot; für x % Mehrkosten werden x % Punkte abgezogen
- Zuschlagskriterium Operativer Starttermin des Angebotes 20%
Bewertet wird: genannter Starttermin
Punkteverteilung: 20 Punkte für kürzeste Lieferfrist; für jeden Monat späterer Lieferung 4 Punkte Abzug

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 134-427489
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023-0-004
Bezeichnung des Auftrags:
Quartiers-Charsharing in der Gemeinde Senden
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wuddi GmbH
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 156 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5L6SS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschrifte, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/09/2023