571982-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Lagerung und Lagerhaltung
OJ S 217/2021 09/11/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Rochusstraße 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: Z36@bmg.bund.de
Telefon: +49 228-994412117
Fax: +49 228-994414926
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lager- und Transportdienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z36-04814-00/404
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Lagerhaltungsleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung (FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) in der Volksrepublik China sowie der Transport von PSA nach Deutschland sowie (optional) in Drittländer (außer Deutschland) und innerhalb der Volksrepublik China.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 30 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Das Vorratslager muss sich in der Volksrepublik China befinden. Die Transporte finden vornehmlich auf dem Seeweg nach Deutschland statt. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen verwiesen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hat das BMG die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (im Folgenden: PSA) (z.B. FFP2-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel) veranlasst.
Um das Gesundheitssystems im Bedarfsfall mit PSA versorgen zu können, bedarf es logistischer Dienstleistungen, unter anderem in Form von Lagerhaltung. Die Lagerhaltung dient der Vereinnahmung, Lagerung und Ausgabe von PSA. Die Lager dienen zur längerfristigen Lagerung und somit zum Führen eines Mindestbestandes an PSA, um im Bedarfsfall entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.
Das BMG hat, um im Pandemiefall eine optimale Versorgung mit PSA sicherstellen zu können, Verträge über die Lieferung von, insbesondere in China produzierter, PSA abgeschlossen. Auch aufgrund einer insgesamt schwankenden Bedarfslage sind bereits produzierte PSA im Produktionsland China eingelagert, um dem BMG eine größtmögliche Flexibilität bei der Bedarfsdeckung in Deutschland, aber auch in Drittländern zu ermöglichen. Da das BMG über keine eigenen Logistikressourcen verfügt, ist es auf die Unterstützung durch externe Logistikdienstleister zur Lagerung, aber auch dem Transport von PSA angewiesen. Zusätzlich bedarf es im Zuge der Neuausschreibung der Überführung der bereits eingelagerten PSA an neue Lagerstandorte.
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers (AN) ist die Erbringung von Lagerhaltungs- und Transportleistungen in Form eines Vorratslagers zur Vereinnahmung, Lagerung und späteren Ausgabe von PSA in der Volksrepublik China (z.B. PfH-Schutzmasken, OP-Masken und Schutzkittel, etc.), der Bereitstellung von Transportkapazitäten nach Deutschland in die dem Netzwerk des AG zugehörigen Läger und (optional) von Transportkapazitäten innerhalb von China sowie in Drittländer. Ebenfalls erfasst ist eine initiale Umlagerungsleistung in Form von Transporten aus den bestehenden Lagern und entsprechenden Wareneingängen im neuen Lagerstandort. Der AG benötigt insgesamt eine Lagerkapazität von 40.000 cbm (das entspricht ca. 24.100 Palettenstellplätzen).
Das Go-Live-Datum für das Vorratslager ist der 18.10.2021. Das Go-Live-Datum gibt den Tag an, ab dem das Lager betriebsbereit ist und die ersten Paletten vereinnahmen bzw. verausgaben kann.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Datenzugriff Auftraggeber / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 169-442262
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z36-04814-00/404
Bezeichnung des Auftrags:
Lager- und Transportdienstleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kuehne & Nagel Limited
Ort: Shanghai
NUTS-Code: CN China
Postleitzahl: 111
Land: China
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 30 000 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 211 608,23 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www. evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Ein-gangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesi-gen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die in-teressierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstel-lung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Im Weiteren wird auf die Auftragsbedingungen der Vergabeunterlagen verwiesen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/11/2021