572116-2025 - Ergebnis
Deutschland – Post- und Kurierdienste – Postdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
OJ S 167/2025 02/09/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
E-MailVergabestelle@Landkreis-Stendal.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPostdienstleistungen für den Landkreis Stendal 2026
BeschreibungLos 1 - Briefsendungen (national und international); Los 2 - förmliche Postzustellungausträge (PZA); Los 3 - Pakete (national und international)
Kennung des Verfahrensbb1c45d2-570e-4e23-a498-99f29368118a
Interne Kennung10.01/01/2025
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64100000 Post- und Kurierdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste, 64113000 Paketpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStendal
Postleitzahl39576
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAusführungsfristen: 01.01.2026 - 31.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist siehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Briefsendungen (national und international)
BeschreibungAbholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Briefsedungen. Jahresaufkommen ca. 118.500 Stück
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64100000 Post- und Kurierdienste
Optionen
Beschreibung der Optionensiehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStendal
Postleitzahl39576
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung292685-2025
Zusätzliche InformationenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungInformationsabgleich
BeschreibungSiehe Anlage Los 1. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20)/Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRücklaufzeit Briefe
BeschreibungSiehe Anlage Los 1. Berechnung (geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZustellzeit
Beschreibungsiehe Anlage Los 1. Punktevergabe entsprechend Anlage.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Anlage Los 1. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 - förmliche Postzustellungaufträge
BeschreibungAbholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Postzustellungsaufträgen. Jahresaufkommen ca. 10.000 Stück.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Optionen
Beschreibung der Optionensiehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStendal
Postleitzahl39576
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung292685-2025
Zusätzliche InformationenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungInformationsabgleich
BeschreibungSiehe Anlage Los 2. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x 20) / Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRücklaufzeit Postzustellungauftrag
BeschreibungSiehe Anlage Los 2. Berechnung (Geringste Rücklaufzeit x 10) / Rücklaufzeit Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZustellzeit
Beschreibungsiehe Anlage 2. Punktevergabe entsprechend Anlage.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungNiederlegungsstellen Postzustellungsauftrag
BeschreibungSiehe Anlage Los 2. Berechnung (Anzahl Niederlegungsstellen Bieter x5)/ Höchste Anzahl Niederlegungsstellen
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Anlage Los 2. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 - Pakete (national und international)
BeschreibungAbholung, Frankierung, Beförderung sowie die nationale und internationale Zustellung von Paketen. Jahresaufkommen ca. 1.050 Stück.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64113000 Paketpostdienste
Optionen
Beschreibung der Optionensiehe Mustervertrag: § 5 (4) Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. § 5 (5) Sofern von der Verlängerung Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag in jedem Falle am 31.12.2029.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStendal
Postleitzahl39576
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung292685-2025
Zusätzliche InformationenAb einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungInformationsabgleich
BeschreibungSiehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Anzahl Tage Aktualisierung x20)/ Anzahl Tage Aktualisierung Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungRücklaufzeit Pakete
BeschreibungSiehe Anlage Los 3. Berechnung: (Geringste Rücklaufzeit x 15) / Rücklaufzeit Bieter
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungZustellzeit
Beschreibungsiehe Anlage Los 3. Punktevergabe entsprechend Anlage
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungSiehe Anlage Los 3. Maximal 60 Punkte. Berechnung: (Niedrigster Preis x 60)/ Preis Bieter.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
BeschreibungZustelleistungen außerhalb Sachsen-Anahlt und Ostniedersachsen
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses26/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen100
Zahl sauberer Fahrzeuge100
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
BeschreibungZustelleistungen außerhalb Sachsen-Anahlt und Ostniedersachsen
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses26/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen100
Zahl sauberer Fahrzeuge100
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
BeschreibungZustelleistungen außerhalb Sachsen-Anahlt und Ostniedersachsen
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0003
Datum des Vertragsabschlusses26/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen100
Zahl sauberer Fahrzeuge100
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Stendal, Rechtsamt/ Vergabestelle
Registrierungsnummerkeine vorhanden
PostanschriftPostansschrift: Hospitalstr. 1-2
StadtHansestadt Stendal
Postleitzahl39576
Land, Gliederung (NUTS)Stendal (DEE0D)
LandDeutschland
KontaktpersonRechtsamt/Vergabestelle
E-MailVergabestelle@Landkreis-Stendal.de
Telefon+49 3931 607973
Fax+49 3931 607948
Internetadressehttps://www.landkreis-stendal.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummert:03455141536
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungMarketing Service Magdeburg KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE291488362
PostanschriftBahnhofstraße 17
StadtMagdeburg
Postleitzahl39104
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailmichael.dauksch@biberpost.de
Telefon+49 3915999381
Fax+49 391-5999-343
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb4cb1c49-588f-4300-9609-348aa891bb1c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/09/2025 12:39:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung572116-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe167/2025
Datum der Veröffentlichung02/09/2025