Beschreibung der Beschaffung
Die Kranken- und Pflegekassen erbringen nach § 20b SGB V und § 5 Abs. 1 SGB XI Leistungen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Leitfäden des GKV-Spitzenverbandes "Prävention in stationären Pflegeinrichtungen nach § 5 SGB XI" und "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V" sind zur Erbringung der Prävention in zugelassenen stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen zu beachten.
.
Die Kranken- und Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) setzen seit 2017 das Forschungsprojekt "gesaPflege" - gesund alt werden in stationären Pflege um. Ziele waren die Konzeptionierung und Projektierung eines Gesundheitsförderungsprozesses in der stationären Pflege unter Einhaltung der Präventionsziele für Bewohnende und Mitarbeitende. Konkrete und praxisnahe Arbeitspakete zu den Prozessschritten des Gesundheitsförderungsprozesses wurden erarbeitet und erprobt und in einem Handlungsleitfaden für Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel der Förderung der Bewohner- und Mitarbeitergesundheit zusammengefasst.
.
Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden auf Basis des erarbeiteten Handlungsleitfadens in ca. 50 stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Förderverfahrens "gesaPflege" in NRW mit folgender Bietergemeinschaft in die Praxis umgesetzt:
.
Team Gesundheit
Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH
August-Bebel-Str. 58; 33602 Bielefeld
.
und
.
Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH
Neumarkt 35-37
50667 Köln