572376-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 217/2021 09/11/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail: brigitta.von-rueden@deutschebahn.com
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71313100 Lärmschutzberatung, 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich, 71322300 Planungsleistungen für Brücken, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik, 71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/04/2020 Ende: 30/06/2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 070-167615

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 19FEI37738
Bezeichnung des Auftrags:
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
06/04/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71313100 Lärmschutzberatung, 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich, 71322300 Planungsleistungen für Brücken, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik, 71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Köln
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/04/2020 Ende: 30/06/2026
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachweis der Erdbebensicherheit für neue Bauwerke (MKA 6_3)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Lastfall Erdbeben hat in der Entwurfsplanung maßgebenden Einfluss auf die Konstruktion des Überbaus, der Stützen, der Gründung und auf das Lagerungskonzept. Der Planungsbereich unterliegt der Erdbebenzone 1 mit einer seismischen Intensität von 6,5 bis 7. Um die beauftragte Tragwerksplanung für die neu zu planenden Ingenieurbauwerke im Sinne einer erdbebengerechten Planung abzuschließen, ist die Nachweisführung der Erdbebensicherheit zwingend erforderlich. Diese besondere Leistung der Lph 3 war in der Leistungsbeschreibung zum Vertrag nicht enthalten.
Bei einem Wechsel des AN würde aufgrund des Vergabeprozesses sowie einer wiederholten Erarbeitung der statisch konstruktiven Planungsgrundlagen nach Beauftragung eine Verzögerung von mindestens 12 Monaten entstehen. Diese Verzögerung hätte eine Verschiebung sämtlicher Projektmeilensteine einschließlich der Inbetriebnahme zur Folge. Aufgrund der Kostennominalisierung würde dies zu signifikant steigenden Projektkosten von mehreren Millionen Euro führen.
Die Arge S11 ist mit sämtlichen Leistungen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 3 beauftragt. Es besteht eine zwingende technische Abhänigigkeit zwischen dem beauftragten Leistungssoll und den ergänzenden Erdbebennachweisen, da diese einen Lastfall innerhalb der zu erstellenden Entwurfsstatik darstellen. Die Lasten für die Erdbebennachweise werden im bereits beauftragten und erstellten statischen Modell angesetzt. Die Ergebnisse haben unmittelbaren Einfluss auf die konstruktive Ausgestaltung der entsprechenden Objekte.
Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass Leistungen zur Tragwerksplanung von einem weiteren Auftragnehmer wiederholt werden müssten, um die technischen Grundlagen für die Bewertung zu schaffen. Beispielhaft ist hier die Erstellung des statischen Modells inklusive der dauerhaften Lasten des Bauwerks zu nennen. Die Ergebnisse des neuen AN müssten dann vom eigentlichen AN in seine Tragwerksplanung integriert werden. Dies würde eine ohnehin zusätzliche (Nachtrags-)leistung des bereits beauftragten AN bedeuten. Zudem bestehen wie unter c) erläutert Wechselwirkungen zwischen den Erdbebennachweisen und der konstruktiven Ausbildung der Bauwerke.
Dies würde Terminverzug und Zusatzkosten wie unter b) beschrieben verursachen. Allein durch die Nominalisierung von einem Jahr, ergeben sich Zusatzkosten in Höhe von ca. 6 Mio. Euro.
VII.2.3.
Preiserhöhung