572686-2019 - WettbewerbDeutschland-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
OJ S 233/2019 03/12/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
Postanschrift: Mainzer Landstraße 205
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FS.EI-SW-L
E-Mail: frank.ulbrich@deutschebahn.com
Telefon: +49 69265-30565
Fax: +49 69265-36129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/auftraggeber_db
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Praequalifikation/Praequalifikation-Beschaffung-Infrastruktur-4261510
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Präqualifikation für Bahnübergangssicherungsanlagen (rechnergesteuerte Bahnübergangssicherungsanlagen) sowie Gefahrenraumfreimeldeanlagen für Bahnübergangssicherungsanlagen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit und auf den Strecken der Deutsche Bahn AG im Ausland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen für die Lieferung und Erstellung von rechnergesteuerten
Bahnübergangssicherungsanlagen (kurz: BÜSA), deren Umbau sowie den Umbau von EBÜT-80 Anlagen aus.
Die eingerichtete Prüfungssystem/Präqualifizierung wird genutzt, um Aufträge, insbesondere Modulverträge über den Neubau, die Erweiterung und Umbau von rechnergesteuerten BÜSA sowie den Umbau von EBÜT-80 Anlagen zu erteilen. Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Projektspezifisch - einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Diese können eingesehen werden unter:
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation/Praequalifikation-Beschaffung-Infrastruktur-4261510
Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig.
Ab dem 1.2.2020 wird das Verfahren ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https://smart.noncd.db.de
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem.
Weitere Bedingungen werden im konkreten Auftrag genannt. Aufträge werden unter den präqualifizierten Unternehmen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb/Teilnahmewettbewerb erteilt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 021-046879
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualfizierungssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig.
Qualifizierungen/Präqualifizierungen aus diesem/voherigen Prüfungssystem/en behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Qualifizierungen\Präqualifizierungen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Qualifizierungen\Präqualifizierungen haben.
Die Einreichung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/11/2019