Zusätzliche Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualfizierungssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig.
Qualifizierungen/Präqualifizierungen aus diesem/voherigen Prüfungssystem/en behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Qualifizierungen\Präqualifizierungen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Qualifizierungen\Präqualifizierungen haben.
Die Einreichung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.