Zusätzliche Angaben
Diese Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Qualifizierungssystems.
Hinweis zum Präqualifikations-Prozessschritt „Werksaudit“:
Lieferanten bei denen für eine Produktionsstätte ein erfolgreiches Werksaudit bzw. eine erfolgreiche Lieferanten-Präqualifikation inklusive Durchführung eines Werksaudit
Durch mindestens einen größeren deutschen Energienetzversorger vorliegt, können diesen schriftlichen Nachweis(aus dem die erfolgreiche Durchführung des Werksaudits
Hervorgeht) einreichen.
Nach erfolgreicher Prüfung aller eingereichten Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor, diesen Nachweis anstatt eines eigenen durchgeführten Werksaudits für diesen Präqualifikations-Prozessschritt anzuerkennen.