Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung ist das Formular zum Angebot und das Formular zum Honorar elektronisch auszufüllen. Erklärungen sind in Textform ausreichend, eine eigenhändige Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Alle notwendigen Anlagen sowie Nachweise sind separat beizulegen.
WICHTIGER HINWEIS: Zum Einreichungstermin gem. IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung sind auch die vom Bieter selbständig zu erarbeitenden Darstellungen und Erläuterungen zu den Aufgabenstellungen der Zuschlagskriterien (siehe „K1183_Zuschlagskriterien.pdf") einzureichen.
Sämtliche Kommunikation erfolgt elektronisch über das Vergabeportal. Anderweitig eingehende Unterlagen und Rückfragen können nicht berücksichtigt werden.
Der AG behält sich nach § 56 Abs. 2, 3 und 4 VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben.
Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Nicht weiter berücksichtigt werden allgemeine Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie Angaben, die über die geforderten hinausgehen.
Enthalten die Bekanntmachung oder Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.