Umweltplanung Lph 3+4 umweltfachlicher Teil Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55705
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90712000 Umweltplanung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera
Los 3 (PA 5 Strecke 6307/6383, PA 6 Strecke 6383/6268, PA 7 Strecke 6268/6266)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 28/04/2022Ende: 30/06/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 089-245812
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 21FEI55705
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera (4Lose)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 26/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Vergabe Laufzeit incl. Optionen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/10/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 90712000 Umweltplanung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 90712000 Umweltplanung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umweltplanung Lph 3+4 Strecke WGG und BL Abzw. Uw Gera
Los 3 (PA 5 Strecke 6307/6383, PA 6 Strecke 6383/6268, PA 7 Strecke 6268/6266)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 12/10/2022Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nt 1: Zusätzliche Kartierungsleistungen einzelner Tierarten auf Forderung Umweltbehörden Landes- und Kommunalebene
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Gemäß Hinweise/Forderungen der Umweltbehörden (TLUBN und UNB´s Saale-Holz-Landkreis und Landkreis Greiz) besteht die Notwendigkeit zur Durchführung von Nachkartierungen einzelner Tierarten. Die zu beauftragenden Leistungen sind notwendig für die Erstellung der Umweltplanungen Lph 3+4 und damit für den Projekterfolg zwingend erforderlich.
Komplexität und Zusammengehörigkeit der Ergebnisse für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (ineinandergreifende Planungsbausteine mit Auswirkungen auf die Erstellung der Umweltplanungen / Planfeststellungsunterlagen).
Die Zusammenführung der Kartierungsergebnisse aus der Lph 1+2 obliegt dem Umweltplaner Entwurfs- und Genehmigungsplaner. Die Realisierung der Nachkartierung durch einen anderen AN führt zu zusätzlichem Einarbeitungsaufwand, gefährdet die gesetzten Planungstermine und verursacht höhere Kosten.