57325-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Rettungsdienste – Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Stellplatz Roßbach
OJ S 20/2024 29/01/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau
E-Mail: zrf-geschaeftsstelle@passau.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Änderungsvereinbarung zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes – Vorhalteerhöhung Rettungsdienst Stellplatz Roßbach
Beschreibung: Zwischen dem ZRF Passau und dem Durchführenden (Bayerisches Rotes Kreuz, K.d.Ö.R.) besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 11.10.2021 über die Durchführung des Rettungsdienstes. Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des Rettungsdienstes am Standort Roßbach. Das INM (Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München) hat im Juni 2023 ein sog. Bedarfsgutachten vorgelegt, um die Versorgungssituation im Bereich der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich des ZRF zu verbessern. In dem Bedarfsgutachten werden dabei insbesondere diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Vorliegend ist dabei die Empfehlung des INM relevant, am Standort Roßbach die Vorhaltung um 24 Wochenstunden von 84 Wochenstunden auf künftig 108 Wochenstunden zu erweitern. Diese Empfehlung wird durch die vorliegende Änderungsvereinbarung umgesetzt.
Kennung des Verfahrens: ff2e3dbf-e516-4c15-9f61-878a6f222851
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage: 
Andere
other - Die vorliegende Vertragsänderung unterliegt den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (insb. Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG). Die vergaberechtlichen Bestimmungen finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine unmittelbare Anwendung. Für die Auslegung des Art. 13 Abs. 4 S. 1 BayRDG sind die jedoch Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts, speziell der §§ 132, 154 Nr. 3 GWB heranzuziehen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Durchführung des Rettungsdienstes am Standort Roßbach
Beschreibung: Gegenstand der Konzession ist die Durchführung des Rettungsdienstes durch den Konzessionsnehmer mit einem RTW am Standort Roßbach.
Interne Kennung: ZRFPA2020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2022
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Änderungsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Zu beachten ist allerdings, dass die Bestimmungen des GWB vorliegend zumindest keine unmittelbare Anwendung finden. Denn seit dem 01.11.2022 kommt insoweit die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (sog. Bereichsausnahme) zum Tragen, die durch die Bestimmungen des neuen BayRDG zum Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 2 des Änderungsgesetzes vom 22. April 2022 (GVBl. S. 132) „umgesetzt“ wurde (siehe dazu näher Bayerischer Landtag, Drucksache 18/19306, S. 27 f.). Jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach dem GWB weiter entsprechend weitergelten. Insoweit wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Danach kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber - wie vorliegend - die Konzessionsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Angebot: 
Kennung des Angebots: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 880,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 402014-2022
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die Vorhalteerhöhung wurde durch das Institut für Notfallmedizin an der LMU München (INM) im Rahmen seiner Defizitanalyse empfohlen. Die Empfehlung dient dem Zweck, die Versorgungssituation zu verbessern. Die Notwendigkeit der Vorhalteerhöhung konnte wohl schon nicht als solche, aber keinesfalls in ihrer konkreten Höhe bei Vertragsschluss vorhergesehen werden. Denn die Entwicklungen in der Versorgungssituation, die nun die Vorhalteerhöhung erfordern, waren in der Form damals nicht zu antizipieren. Hierzu sowie für die Kostenübernahme durch die Kostenträger bedurfte es vielmehr einer entsprechenden Begutachtung durch das INM, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so noch nicht vorlag. Die Begutachtung durch das INM im Rahmen der Defizitanalyse, die nunmehr aufgrund geänderter Parameter diese Maßnahmen fordert, stellt deshalb aus Warte des ZRF Passau einen unvorhersehbaren Umstand dar.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Das INM hat eine Defizitanalyse vorgelegt, die die rettungsdienstliche Versorgungssituation in dem Rettungsdienstbereich des ZRF Passau untersucht. In der Defizitanalyse werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, um für den Bereich der Notfallrettung künftig die Einhaltung der 12-Minuten-Frist in dem geforderten Umfang gewährleisten zu können. Insbesondere wird vorgeschlagen, am Standort Roßbach die Vorhaltung um 24 Wochenstunden von 84 Wochenstunden auf künftig 108 Wochenstunden zu erweitern. Diese Vorschlag wurde durch die vorliegende erste Änderungsvereinbarung umgesetzt.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Am Fernsehturm 6
Stadt: Passau
Postleitzahl: 94032
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
Land: Deutschland
E-Mail: zrf-geschaeftsstelle@passau.de
Telefon: 0851 98850201
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 3
Postanschrift: Garmischer Str. 19-21
Stadt: München
Postleitzahl: 81373 München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: landrettung@lgst.brk.de
Telefon: 089 92 41 - 0
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg
Registrierungsnummer: 2
Postanschrift: Postfach 11 01 65
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@vg-r.bayern.de
Telefon: 0941 5022-0
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ac54654-123e-4f97-84f1-8e37e44520c3  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 40
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/01/2024 14:54:04 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 57325-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 20/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2024