573251-2020 - WettbewerbDeutschland-Gelsenkirchen: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
OJ S 232/2020 27/11/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gelsenwasser AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gelsenwasser.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gelsenwasser Energienetze GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gw-energienetze.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH
Postanschrift: Ringstraße 144
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgw-gmbh.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserwerke Westfalen GmbH
Postanschrift: Zum Kellerbach 52
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wasserwerke-westfalen.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wassergewinnung Essen GmbH
Postanschrift: Langenberger Straße 306
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45277
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wg-essen.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH
Postanschrift: Ostring 28
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gelsenwasser.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Am Schornacker 12
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nsg-niederrhein.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen
Postanschrift: Rathausstraße 1
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.straelen.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bergkamen, Bönen GmbH
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gsw-kamen.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Weserstadtwerke Service GmbH
Postanschrift: Corveyer Allee 21
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niklas Eger
E-Mail: vergabestelle-sg2@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209/708/1988
Fax: +49 209/708/1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwh-hoexter.de/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Rohrleitungen, Rohrunterstützungen und Stahlbaukonstruktionen für Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit einem Gesamtdurchsatz bis zu 5 000 m3/h
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45252126 Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Prüfungssystem soll dem Auftraggeber bei der Beschaffung von immer wieder anfallenden Leistungen zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von Rohrleitungen und Rohrunterstützungen für Trinkwasseraufbereitungsanlagen mit einem Gesamtdurchsatz bis zu 4 000 m3/h sowie zum Herstellen von Werkstatt- und Bestandszeichnungen sowie Isometrien, einen geeigneten Bieterkreis aufzeigen.
Die Rohrleitungen sind überwiegend aus Stahl (S 235/S355) mit innerem und äußerem Korrosionsschutz sowie teilweise aus Edelstahl (Werkstoff 1.4571, 1.4301) in Rohrnennweiten DN 25 bis DN 1200, Druckstufen PN 10 – PN 16 zu fertigen. Armaturen einschließlich zugehöriger Antriebe und Pumpen werden bauseits zum Einbau bereitgestellt. Dem Auftragnehmer obliegt die Montage dieser Komponenten in die Rohrleitungsinstallation, die Koordinierung der Anlieferung mit den Herstellerfirmen sowie die Lagerung auf der Baustelle. Die Rohrleitungen sind innerhalb eines neuen Vorpumpwerks sowie in einem neu errichteten Aufbereitungsgebäude zu montieren. Die Verrohrung ist an diverse bauseitig vorhandene Wandanschlüsse sowie weitere Fixpunkte wie Anschlussstutzen von Pumpen, Maschinen und Apparaten anzuschließen. Die Lieferung, Montage und Dokumentation von Stahlbaukonstruktionen zur Aufnahme von Rohrunterstützungen für die oben beschriebene Verrohrung einschließlich Lieferung, Montage und Dokumentation von Bedienbühnen sowie Treppen und Geländer gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.
Träger und Stützen sind aus Stahl mit Korrosionsschutzanstrichen, Gitterroste und Tränenbleche aus feuerverzinktem Stahl und Geländer aus Edelstahl (Werkstoff 1.4301) herzustellen und durch Verschraubungen zu montieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 01/12/2020 Ende: 30/11/2025
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien sowie gegebenenfalls deren Gewichtungsfaktoren, sind im Internet unter https://www.gelsenwasser.de/partner/materialwirtschaft/ veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung. Interessierte Unternehmen haben sämtliche dort genannten Unterlagen vollständig beizubringen. Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung gemacht zu haben, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektV0). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren präqualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektV0 vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich – auf besonderes Verlangen – vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K. 0.), Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K. 0.*) sowie Eignungs-Bewertungskriterien gekennzeichnet sind, ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden. Den vorstehend aufgeführten Eignungs-Bewertungskriterien wurde jeweils ein Gewichtungsfaktor (GF) zugeordnet, wobei der GF 1 einer niedrigen Relevanz, der GF 3 einer mittleren Relevanz und der GF 6 einer hohen Relevanz entspricht. Der jeweilige GF wird mit den für das jeweilige Kriterium erlangten Punkten multipliziert. Teilweise kann nur die vorgegebene volle Punktzahl erreicht werden oder Null Punkte, weil die Anforderung entweder erfüllt oder nicht erfüllt ist. Teilweise sieht die Bewertungsmatrix eine ermessensgebundene Bewertung nach.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Vergabestelle behält sich – auf besonderes Verlangen- vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Es liegt ein Punkteverteilungsschlüssel vor. Dabei wird ein Kriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden; ein Kriterium wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen vollständig erfüllt werden. Nachdem alle erlangten Punkte eines Bewerbers mit den jeweiligen GF multipliziert wurden, werden die jeweiligen Ergebnisse addiert. Auf diese Weise kann der Bewerber maximal 96 Punkte erreichen. Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie mindestens 75 % der maximal erreichbaren Punkte erlangen (Mindesterfüllungsgrad) und zugleich sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/-ausführung nicht in Betracht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle führt diese Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserverordnung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) durch. Die Bewerber haben mit Abgabe Ihrer Anträge Angaben zum Unternehmen (Firmenname/Adresse/Telefon/Telefax/E-Mail/Homepage), zur Gesellschaftsform (Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft, Angabe der Eigentumsverhältnisse) und zum kaufmännischen Ansprechpartner zu machen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112162
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestellt weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112162
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/11/2020