573432-2022 - ErgebnisDeutschland-Brackenheim: Lokalnetz
OJ S 201/2022 18/10/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Brackenheim
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Brackenheim
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Heiko Bleibdrey, Fachbereichsleitung Fachbereich II
E-Mail: heiko.bleibdrey@brackenheim.de
Fax: +49 07135105-188
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brackenheim.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Breitbandausbau Brackenheim
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72710000 Lokalnetz
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe einer Dienstleistungskonzession in Verbindung mit einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung, mit der die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Netzes für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren auf Basis eines Netzerrichtungs- und -betriebsvertrags an ein TK-Unternehmen übertragen werden.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 72400000 Internetdienste, 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Stadt Brackenheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Zielsetzung der Stadt Brackenheim in Baden-Württemberg ist es, eine flächendeckende NGA-Versorgung für alle privaten und gewerblichen Teilnehmer in unterversorgten Bereichen in Brackenheim zu gewährleisten, für die die Stadt sieben Förderanträge gestellt und entsprechende Förderbescheide erhalten hat.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind insgesamt 267 Adressen in unterversorgten Gebieten, 142 Adressen in Gewerbegebieten und 5 Schulstandorte mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die Anzahl kann sich im Rahmen der Konkretisierung der Förderanträge bzw. in der Projektumsetzung ändern.
Verbindliches Ausbauziel ist es, die Breitbandversorgung mit
- 1 Gbit/s asymmetrisch für die privaten Anschlussnehmer
- 1 Gbit/s symmetrisch für die gewerblichen Anschlussnehmer
- 1 Gbit/s symmetrisch für die Schulstandorte
zu ermöglichen. Die Inbetriebnahme hat jeweils zum Ende der Bewilligungszeiträume zu erfolgen.
Weitere Informationen sind der Bewerberinformation zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 090-215687

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Breitbandausbau Brackenheim
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem zu vergebenen Netzerrichtungs- und Betriebsvertrag handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Das wettbewerbliche Verfahren wird unter Berücksichtigung der Nr. 3 ANBest-Gk (Stand 4.11.2016) offen, transparent und diskriminierungsfrei unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieneutralität und durchgeführt. Die Teilnahme an diesem Verfahren steht allen interessierten und geeigneten TK-Unternehmen offen.
Die Vergabe erfolgt gesamthaft in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV). Es ist keine Losbildung vorgesehen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/10/2022