Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: GmbH und Co. KG, Betrieb der landeseigenen Häfen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Niedersachsen Ports - Erdgaslieferung
Referenznummer der Bekanntmachung: 9-22-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas an insgesamt 52 Abnahmestellen zur Bedarfsdeckung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025. Die Prognostizierte Liefermenge für den gesamten Lieferzeitraum beträgt:
• für Los 1: 30.287.000 kWh (für 36 Abnahmestellen)
• für Los 2: 6.668.000 kWh (für 16 Abnahmestellen)
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
NOR, CUX, BRA, OL
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
26122 Oldenburg in Oldenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas zur Bedarfsdeckung von 36 Abnahmestellen der Niedersachsen Ports GmbH & Co.
KG in Norden, Cuxhaven, Brake und Oldenburg. Einzelheiten zu den Abnahmestellen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
WHV, NOR, EMD
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
26122 Oldenburg in Oldenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas zur Bedarfsdeckung von 16 Abnahmestellen der Niedersachsen Ports GmbH &
Co. KG in Wilhelmshaven, Norden und Emden. Einzelheiten zu den Abnahmestellen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-477971
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
NOR, CUX, BRA, OL
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
WHV, NOR, EMD
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter
wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls
verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 05/11/2021