VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das hochauflösende konfokale Laserscanning Mikroskops Stellaris 8 FALCON mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit in Betracht, da ausschließlich dieses die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten erfüllt / aufweist:
- Fluoreszenz-Anregung: frei durchstimmbarer Weißlichtlaser mit unübertroffen breitem Spektralbereich
- Fluoreszenz-Detektion: 5 simultan nutzbare und individuell einstellbare hochsensitive spektrale Fluoreszenzlebenszeit-Detektoren
- schnelle Fluoreszenzlebenszeitmessung (FALCON).
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des gegenständlichen hochauflösenden konfokalen Laserscanning Mikroskop mit integraler Fluoreszenz-Lebenszeitmesseinheit des Unternehmens Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).