574670-2023 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 184/2023 25/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: astrid.ludwig@ha.karlsruhe.de
Telefon: +49 721/133-1665
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SuS23014 Support des pädagogischen Netzes von 76 Karlsruher Schulen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - FA03
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Technischer Support der IT-Infrastruktur an 76 allgemeinbildenden Schulen vom 25.09.2023 bis 31.12.2023 mit Beseitigung von Störungen und Unterbrechungen der IT-Services im pädagogischen Netz oder auf physischer Serverebene oder Netzwerkebene; Planung und Durchführung von Veränderungen in der physischen und virtuellen IT-Infrastruktur auf folgenden Ebenen: Server, Netzwerk, Client, Software, Cloud; Erste Anlaufstelle für alle Serviceanfragen, Störungsmeldungen oder Fragen der Schulen oder der anderen Dienststellen, Annahme, Bearbeitung und Eskalation von Serviceanfragen und Incidents, Meldung an Dienststellen der Stadt Karlsruhe.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Helpdesk und Support, Server-Hosting-Dienste, Virtualisierungsdienste, Sicherheitsdienste (pädagogisches Netz), Softwaredienste, IT-Management und Beratung, Netzwerkdienste, Backupdienste, Clouddienste, Clientverwaltung, Print-Management.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die Technische Supporteinheit für Karlsruher Schulen am Landesmedienzentrum Baden-Württemberg wird nach kurzfristiger Information aufgelöst. Der Support ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und im pädagogischen Bereich zur Erfüllung der Bildungsplaninhalte unabdingbar. Eine möglichst lückenlose Fortführung muss daher sichergestellt werden. Zur Gewährleistung einheitlicher Strukturen und Vermeidung der Störungsanfälligkeit der Systeme muss der Support für alle Schulen von einem Dienstleister ausgeführt werden. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit ist eine Verhandlung mit mehreren Firmen nicht möglich. Die Interimsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund äußerster Dringlichkeit nach § 119 Absatz 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 14 Absatz 4 Nummer 3 und § 17 Vergabeverordnung (VgV) erfolgt bis Jahresende 2023.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
SuS23014 Support des pädagogischen Netzes von 76 Karlsruher Schulen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bernhard-Lichtenberg_Straße 103
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76189
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schloßplatz 1-3
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rp.baden-wuerttemberg.de
Telefon: +49 721926-4049
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3
Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/09/2023