Beschreibung der Beschaffung
Im Landratsamt Passau sollen eine Vielzahl von unterschiedlich genutzten Räumen saniert werden. Die Gebäudesubstanz wurde größtenteils in den 1978 Jahren errichtet bzw. zuletzt 1978 modernisiert. Ein Teil der Gebäude steht unter Denkamlschutz.
Von den Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere die Sanitärbereiche in allen Ebenen betroffen, die den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie angepasst werden sollen.
Während der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die Abwasserleitungen in der Tiefgarage bereits nicht mehr dicht sind. Das Weitern ist festzustellen, dass die Trinkwasserleitungen (Kupfer) bereits „Loch-fraß“ aufweisen. Eine regelmäßige Spülung der Leitungen ist notwendig.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen soll im Erdgeschoß ein Behinderten-WC sowie eine Unisex-Toilette eingerichtet werden. Es ist angedacht die WC-Einheiten auf den Rohbauzustand zurück zu führen und die Toilettenanlagen inkl. der Rohleitungen zu erneuern. Dabei sollen die WC-Anlagen komplett neu angelegt werden. Es sollen zudem dringend benötigte Putzräume geschaffen werden. Aufgrund der veral-teten Infrastruktur am Gebäude kann es erforderlich sein in Nebenräume baulich einzugreifen und diese den Anforderungen entsprechend zu ertüchtigen.
Die vorhandene Kantine am Landratsamt muss dringend saniert werden, da diese die Lebensdauer bereits überschritten hat und Mängel in unterschiedlichen Bereichen aufweist.
In weiteren Sanierungsschritten sollen in jedem Stockwerk Sozial- und Druckerräume geschaffen und Be-reiche schall- und wärmeschutztechnisch überarbeitet werden.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme kann es u. U. notwendig sein, weitere Räume in die Sanierungsmaßnahme mit einzubeziehen.
Weiter ist im Zuge der Maßnahme zu überprüfen, ob eine Genehmigungsplanung erforderlich ist. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll 2022 begonnen werden. Die Umbauarbeiten sollen während des Betriebs am Landratsamt umgesetzt werden. Es kann daher erforderlich sein die Maßnahme in mehreren zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten durchzuführen. Des Weiteren sind Staub- und Schallschutzmaß-nahmen zu treffen.
Die bis dato vorgesehenen Umbaumaßnahmen können den angefügten Plänen entnommen werden.