Zusätzliche Angaben
Es sind Lose gebildet, mehrere Lose können in einem Angebot zusammenge-fasst werden. Die Losaufteilung ist der Anlage Material- und Leistungsliste zu entnehmen.
Für die Zuschlagserteilung gilt eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimi-tierung. Jedem Bieter wird der Zuschlag auf maximal ein Los erteilt. Die Zu-schlagslimitierung gilt auch für Angebote verbundener Unternehmen oder für Angebote, bei denen Bieter sich durch die Abgabe eigener Angebote und als Nachunternehmer dritter Unternehmen am Wettbewerb beteiligen, so-fern der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentli-chen Leistungen erbringen würde.
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für ein Los er-streben, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge mit Angabe einer Rangnummer im "Preis- und Produktblatt" festzulegen. Ein Angebot mit fehlender Rangfolge wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird nur ein Angebot für ein Los abgege-ben. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgege-ben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein "freiwerdendes" Los eine höhere Priorität eingetragen hat, als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebe-ner Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die ver-bleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.