574953-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – 2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
OJ S 159/2026 19/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung BGW BV Berlin
BeschreibungBei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Kennung des Verfahrensf172619f-3550-4581-8f0f-daec180b054b
Interne Kennung2026-99
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10777
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBGW, Bezirksverwaltung Berlin Spichernstraße 2 10777 Berlin
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel2026-99 - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
BeschreibungBei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts-, Grund- und einseitige Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Berlin. Die BGW ist Mieterin in der Spichernstraße 2-3. Die angemieteten Räumlichkeiten befinden sich im Erdgeschoss – 3. Obergeschoss. Die zu reinigen Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 4.459,84 m² (HNF = ca. 2.456,32 m², NNF = ca. 972,18 m² und VF = ca. 1.031,34 m²). Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung der Eingangs-Glastrennwand im Erdgeschoss, diverse Einbauteile in allen Geschossen und die einseitige Glas- und Rahmenreinigung der Fenster.
Interne KennungLOT-0001 2026-99
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10777
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBGW, Bezirksverwaltung Berlin Spichernstraße 2 10777 Berlin
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2027
Enddatum der Laufzeit31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungUnter diesem Zuschlagskriterium können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bietenden haben im Leistungsverzeichnis in den Positionen die dort geforderten Preisangaben zu machen. Die Gesamtsumme inkl. MwSt. ergibt sich aus der Addition aller Einzelsummen der Angebotstitel auf der letzten Seite des Leistungsverzeichnisses „Zusammenfassung der Gliederungspunkte. Dabei erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme inkl. MwSt. die höchste zu erreichende Punktzahl 30. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieterin/Bieter XY = Niedrigstpreis x 30 / Preis Bieter/-in XY Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Kommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Ab- oder Aufrunden weg.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDas Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ geht mit maximal 70 Prozent in die Wertung ein. Anhand der von der Bieterin/dem Bieter hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ einzureichenden Darstellungen soll die Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, zu prüfen und zu werten, ob und in welchem Maß eine Durchführung der zu vergebenden Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und ein reibungsloser Ablauf zu erwarten sind. Hierzu ist von der Bieterin/dem Bieter das Formblatt zum Zuschlagskriterium Auftragsausführung, Anlage 13, auszufüllen. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft: - Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals, - Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft, - Vorhaltung von Reservekräften, - Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes, - Geplante Vorgehensweise zur Auftragsausführung, - Eigene Qualitätskontrollen Bieters, - Umgang mit Beschwerden des Auftraggebers, - Technische Ausstattung (Reinigungstechniken, -mittel und -geräte)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E75695384
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E75695384
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote29/09/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin29/09/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die Angebote bearbeitetBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 993-8002510900-04
PostanschriftPappelallee 33/35/37
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon040202071537
Internetadressehttp://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftKaiser Friedrich Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd1c148f0-1168-4e52-ba34-6a0cd53a9522  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/08/2026 13:26:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung574953-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe159/2026
Datum der Veröffentlichung19/08/2026