Beschaffung von 2 elektrischen Triebzügen für das Netz Lausitz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34620000 Schienenfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Beschaffung umfasst 2 elektrische Triebzüge für den Betrieb im Netz Lausitz mit Kompatibilität zu den Bestandsfahrzeugen des Netz Lausitz. Die Lieferung ist geplant für Juli 2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Cottbus
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgabenträger planen im Rahmen einer Erweiterung des Verkehrsvertrags Netz Lausitz die DB Regio AG mit dem Betrieb zusätzlicher Strecken zu beauftragen. Um ihren Verpflichtungen aus der Erweiterung des Verkehrsvertrages nachzukommen, plant die DB Regio AG auf Grundlage des Vertrags Netz Lausitz zu den ursprünglich im Vertrag Netz Lausitz bestellten 18 Fahrzeugen zwei (2) zusätzliche Fahrzeuge zu bestellen. Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Betrieb der zwei zusätzlichen Fahrzeuge im Netz Lausitz ist deren uneingeschränkte Kompatibilität mit den ursprünglich für das Netz Lausitz bestellen Bestandsfahrzeugen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Die Aufgabenträger planen im Rahmen einer Erweiterung des Verkehrsvertrags Netz Lausitz die DB Regio AG mit dem Betrieb zusätzlicher Strecken zu beauftragen. Um ihren Verpflichtungen aus der Erweiterung des Verkehrsvertrages nachzukommen, plant die DB Regio AG auf Grundlage des Vertrags Netz Lausitz zu den ursprünglich im Vertrag Netz Lausitz bestellten 18 Fahrzeugen zwei (2) zusätzliche Fahrzeuge des Typs Mireo zu bestellen. Zum Erhalt einer einheitlichen Flotte sollen diese Fahrzeuge baugleich zu den ursprünglich im Vertrag Netz Lausitz beschafften Fahrzeugen des Typs Mireo sein sowie im Betrieb mit diesen uneingeschränkt kuppelbar und untereinander austauschbar. Die DB Regio AG beschafft also zusätzliche Lieferleistungen, die zur Erweiterung bereits bestellter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass die DB Regio AG eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung 05/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn – wie hier –
— der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
— der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
— der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 05/11/2021